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Regulatorische Grundlagen

Bereits im BaFin-Merkblatt von 2020 wird hervorgehoben, dass Umweltveränderungen klassische Risikoarten wie Kredit- oder operationelle Risiken beeinflussen können und daher in Strategie, Prozesse und Governance von Finanzinstituten zu integrieren sind. Ebenfalls findet sich darin der Grundsatz, dass ESG-Einflüsse keine eigene Risikoart sind. Stattdessen sind sie Treiber der bestehenden Risikoarten, beispielsweise Liquiditäts- oder Adressausfallrisiken.

Mit Inkrafttreten der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken im Januar 2025 besteht erstmals ein europaweit einheitlicher Mindeststandard. Die Leitlinien benennen Biodiversität, Ressourcennutzung und Landnutzungswandel explizit als relevante Umweltfaktoren. Banken sind verpflichtet, entsprechende ESG-Indikatoren in Kreditvergabe, Risikobewertung und Portfolioanalysen einzubeziehen sowie Szenarioanalysen und Resilienztests durchzuführen.

Ergänzend fordert die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) für große berichtspflichtige Unternehmen eine umfassende Offenlegung unter anderem von naturbezogenen Risiken, soweit diese für das berichtende Unternehmen wesentlich sind. Dies erhöht die marktübergreifende Transparenz und unterstützt Finanzinstitute bei der systematischen Integration naturbezogener Risiken in ihr Risikomanagement. 

Regulatorische Vorgaben spielen in den Instituten, die an einer von uns durchgeführten Umfrage teilgenommen haben, eine wesentliche Rolle in der Auseinandersetzung mit naturbezogenen Risiken – jedoch in einer unterschiedlichen Relevanz. Der absolute Großteil (87,0 %) der Banken gibt an, dass die jüngst veröffentlichten EBA-Leitlinien ausschlaggebend für die Berücksichtigung entsprechender Risiken sind. Auch die MaRisk hat einen wesentlichen Einfluss auf das Handeln der Banken (73,9 %). Die Vorgaben der CSRD beschäftigen Banken in diesem Feld zusätzlich, der Einfluss der EU-Taxonomie ist in diesem Kontext nur in einem geringeren Maß für die Institute relevant (vgl. Abbildung 1). 


Im Kontext welcher regulatorischen Vorgaben beschäftigt sich Ihr Haus mit naturbezogenen Risiken?