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Validierung Risikomessung

Ein an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausgerichtetes Validierungsrah­menwerk legt die Modalitäten für die Validierung der Methoden und Verfahren zur Mes­sung der wesentlichen Risikoarten im ICAAP und im ILAAP der Rentenbank fest.

Die Validierung der Methoden und Verfahren erfolgt mindestens jährlich, wobei die Unabhängigkeit zwischen Methodenentwicklung und Validierung durch eine organisatorische Trennung sichergestellt wird. Ziel der Validierung ist es, auf der Grundlage von quantitativen sowie qualitativen Analysen die Güte der verwen­deten Methoden bzw. Modelle zur Risikomessung, ihrer Parameter sowie Annah­men kritisch zu überprüfen. Die Beurteilung erfolgt anhand einer festgelegten Systematik. Die Validierungsergebnisse werden im Risikokomitee erörtert.