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Grundlagen der Rechnungslegung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (im Folgenden: Rentenbank) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist unter der Nummer HRA 30636 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Der Jahresabschluss der Rentenbank wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform richtet sich nach den Formblättern der RechKredV. Im Formblatt vorgesehene, aber in der Rentenbank nicht belegte Bilanz- und GuV-Posten sind nicht aufgeführt.

Unter Berücksichtigung des Befreiungstatbestandes des § 290 Absatz 5 i. V. m. § 296 Absatz 2 HGB besteht für die Rentenbank keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB. Infolgedessen lässt sich aus § 315e HGB auch keine Verpflich­tung zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS ableiten. Auf die Aufstellung eines freiwilligen Konzernabschlusses der Rentenbank wurde verzichtet.

Die Bank ist von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 2 KStG und von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nr. 2 GewStG befreit. Latente Steuern gemäß § 274 HGB sind demnach im Jahresabschluss der Rentenbank nicht zu bilden.