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Förderauftrag

Die Rentenbank ist eine bundesweit tätige Förderbank. Sie hat nach dem Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR-Gesetz) den Auftrag, die Landwirtschaft und deren vor- und nachgelagerte Bereiche sowie den ländlichen Raum zu fördern. Die Geschäftstä­tigkeit ist auf diesen Förderauftrag ausgerichtet. Das Geschäftsmodell ist durch die in Gesetz und Satzung der Rentenbank vorgegebenen Rahmenbedingungen geprägt.

Als Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum stellt die Rentenbank zweckgebundene Mittel für eine Vielzahl von Investitionen und Initiativen bereit. Die Rentenbank vergibt ihre Programmkredite wettbewerbsneutral im sogenannten Hausbankverfahren für Vor­haben in Deutschland. Das Angebot richtet sich an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus sowie der Aquakultur bzw. der Fischwirtschaft. Die Rentenbank fördert ebenso Vorhaben der Ernährungswirtschaft, sonstiger der Landwirtschaft vor- und nachgelagerter Unternehmen, Investitionen in erneuerbare Energien sowie Infrastruktur­maßnahmen im ländlichen Raum. Ferner führt die Bank Fördermaßnahmen für Bund und Länder durch (Auftragsgeschäft). Die Gewinnverwendung entspricht dem Förderauf­trag: Der Bilanzgewinn wird je zur Hälfte dem Förderungsfonds der Rentenbank und dem Zweckvermögen des Bundes bei der Rentenbank zugeführt. Auf der Basis von Richtlinien des BMEL wird das Zweckvermögen zur Innovationsförderung im Agrarbereich eingesetzt. Außerdem fördert die Rentenbank innovative Geschäftsmodelle durch Investitionen in Venture Capital Spe­zialfonds. Diese Fonds finanzieren gezielt Start-ups aus den Bereichen AgTech und FoodTech und unterstützen deren Etablierung am Markt. Darüber hinaus refinanziert die Rentenbank Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum, auch durch den Ankauf von Namenspapieren, Schuldscheindarlehen und Wertpapieren.