Rechnungslegungsprozess
Inhalt des Rechnungslegungsprozesses ist es, die Kontierung und Verarbeitung eines Geschäftsvorfalls bis zur Aufstellung des erforderlichen Jahresabschlusses abzubilden.
Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS ist die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards und -vorschriften sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung.
Die Rentenbank bilanziert nach den Vorschriften des HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV).
Die Regelungen werden in Handbüchern und Arbeitsanweisungen dokumentiert. Der Bereich Finanzen überwacht diese regelmäßig und passt sie an veränderte gesetzliche, regulatorische und prozessuale Anforderungen an. Die Einbindung des Bereichs Finanzen in den „Neue-Produkte-Prozess“ stellt die sachgerechte rechnungslegungsbezogene Abbildung neuer Produkte sicher.
Die Dokumentation des Rechnungslegungsprozesses entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ist für sachkundige Dritte nachvollziehbar. Bei der Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen werden die gesetzlichen Fristen beachtet.
Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlichen Organisationseinheiten sind klar getrennt. Für die Geldgeschäfts-, Darlehens-, Wertpapier- und Passivbuchhaltung sind den verschiedenen Organisationseinheiten entsprechende Nebenbücher zugeordnet und werden von diesen überwacht. Die Daten der Nebenbücher werden über automatisierte Schnittstellen ins Hauptbuch übertragen. Für die Buchhaltung, die Festlegung von Kontierungsregeln, die Buchungssystematik, die Buchungsprogrammsteuerung und die Administration des Finanzbuchhaltungssystems ist der Bereich Finanzen zuständig.
In der Finanzbuchhaltung setzt die Rentenbank Standardsoftware ein. Die Vergabe aufgabenspezifischer Berechtigungen schützt den Rechnungslegungsprozess vor unbefugten Zugriffen. Plausibilitätsprüfungen erfolgen regelmäßig. Außerdem sollen das Vier-Augen-Prinzip, standardisierte Abstimmungsroutinen sowie Soll-Ist-Vergleiche im Finanzsystem sicherstellen, dass Fehler zeitnah entdeckt und korrigiert werden. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen dem korrekten Ansatz, dem Ausweis und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden.
Die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS wird durch regelmäßige prozessunabhängige Prüfungen der Internen Revision überwacht.
Im Rahmen des Management-Informations-Systems wird zeitnah, qualitätsgesichert und relevant an die Verantwortlichen berichtet. Über die aktuelle Geschäftsentwicklung werden der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse regelmäßig vom Vorstand in Kenntnis gesetzt. Außerdem werden sie zeitnah über besondere Ereignisse informiert.