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Rechnungslegungsprozess

Inhalt des Rechnungslegungsprozesses ist es, die Kontierung und Verarbeitung eines Geschäftsvorfalls bis zur Aufstellung des erforderlichen Jahresabschlusses abzubilden.

Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS ist die Einhaltung der Rech­nungslegungsstandards und -vorschriften sowie die Sicherstellung einer ord­nungsgemäßen Rechnungslegung.

Die Rentenbank bilanziert nach den Vorschriften des HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV).

Die Regelungen werden in Handbüchern und Arbeitsanweisungen dokumentiert. Der Bereich Finanzen überwacht diese regelmäßig und passt sie an veränderte gesetzliche, regulatorische und prozessuale Anforderungen an. Die Einbindung des Bereichs Finanzen in den „Neue-Produkte-Prozess“ stellt die sachgerechte rechnungslegungsbezogene Abbildung neuer Produkte sicher.

Die Dokumentation des Rechnungslegungsprozesses entspricht den Grund­sätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ist für sachkundige Dritte nachvollziehbar. Bei der Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen werden die gesetzlichen Fristen beachtet.

Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlichen Organisationseinheiten sind klar getrennt. Für die Geldgeschäfts-, Darlehens-, Wertpapier- und Passivbuchhaltung sind den ver­schiedenen Organisationseinheiten entsprechende Nebenbücher zugeordnet und werden von diesen über­wacht. Die Daten der Nebenbücher werden über automatisierte Schnittstellen ins Hauptbuch übertragen. Für die Buchhaltung, die Festlegung von Kon­tierungsregeln, die Buchungssystematik, die Buchungsprogrammsteuerung und die Administration des Finanzbuchhaltungssystems ist der Bereich Finanzen zu­ständig.

In der Finanzbuchhaltung setzt die Rentenbank Standardsoftware ein. Die Vergabe aufgabenspezifischer Berechtigungen schützt den Rechnungslegungs­prozess vor unbefugten Zugriffen. Plausibilitätsprüfungen erfolgen regelmäßig. Außerdem sollen das Vier-Augen-Prinzip, standardisierte Abstimmungsroutinen sowie Soll-Ist-Vergleiche im Finanzsystem sicherstellen, dass Fehler zeitnah ent­deckt und korrigiert werden. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen dem korrek­ten Ansatz, dem Ausweis und der Bewertung von Vermögenswerten und Schul­den.

Die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS wird durch re­gelmäßige prozessunabhängige Prüfungen der Internen Revision überwacht.

Im Rahmen des Management-Informations-Systems wird zeitnah, qualitätsge­sichert und relevant an die Verantwortlichen berichtet. Über die aktuelle Ge­schäftsentwicklung werden der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse regel­mäßig vom Vorstand in Kenntnis gesetzt. Außerdem werden sie zeitnah über beson­dere Ereignisse informiert.