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Kommunikation und Stakeholder

Stakeholder-Dialog

Als Bank und bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts haben wir eine Vielzahl von Anspruchsgruppen (Stakeholder).

Der Kontakt zu den Stakeholdern und die Transparenz ihnen gegenüber ist uns ein wichtiges Anliegen. Um diesem Anspruch jederzeit gerecht zu werden, haben wir im Jahr 2023 unsere Stakeholder-Analyse aktualisiert. Im Zuge der Analyse wurden Einfluss, Beteiligung, Beeinträchtigung und Interesse möglicher Stakeholder als Indikatoren einbezogen. Folgende Stakeholder wurden identifiziert und durch den Vorstand bestätigt (in alphabetischer Reihenfolge):  

  • Bewerberinnen und Bewerber
  • Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer
  • Hausbanken und Durchleitungsinstitute, Landesförderbanken
  • Hochschulen
  • Interne und externe Gremien
  • Investoren und Investorinnen / Analysten und Analystinnen / Emittenten
  • Kammern und Verbände
  • Lieferanten und Dienstleisterinnen/Dienstleister
  • Ministerien/Politik
  • Mitarbeitende
  • (allgemeine) Öffentlichkeit
  • Ratingagenturen (Kredit- und Nachhaltigkeitsratings)


Darüber hinaus wurden folgende wichtige Kommunikationswege mit den Stakeholdern identifiziert:

  • Mit den Ministerien stehen wir im direkten Kontakt und tauschen uns mit ihnen über bestehende Anforderungen an Förderprogramme und Möglichkeiten zur Gestaltung eigener Förderprogramme aus. Da die Vergabe unserer Kredite über die Hausbanken erfolgt und sie im persönlichen Kundenkontakt stehen, tauschen wir uns auch mit ihnen auf direktem Weg aus und holen uns Feedback ein.
  • Mit Workshops, Seminaren und Vorträgen stellen wir unsere Förderangebote unseren Geschäftspartnerinnen und -partnern, Kreditnehmenden und den Agrarberaterinnen und -beratern in Banken und Sparkassen vor, diskutieren darüber und ermitteln Bedarfe.
  • Im Rahmen von Gastvorträgen werden Studierende der Agrarwissenschaften, die wir als Entscheidungsträgerinnen und -träger der Zukunft ansehen, für die Agrarfinanzierung sensibilisiert.
  • Bei Messen und Veranstaltungen präsentieren wir uns einem großen Kreis von Stakeholdern. Als Jurymitglied bei Start-up-Veranstaltungen werden wir unserem Anspruch gerecht, Unternehmen in jedem Stadium zu unterstützen.
  • Wir tauschen uns regelmäßig mit Agrar- und Bankenvertretern über das Thema Sustainable Finance sowie die daraus resultierenden Auswirkungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten auf das Agrarbanking aus.
  • Über unsere Webseite informieren wir beispielsweise Hausbanken, Durchleitungsinstitute, Landesförderbanken, Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer, Bewerberinnen und Bewerber und die allgemeine Öffentlichkeit auf breiter Basis über die Rentenbank, ihre Leistungen und ihre Werte. Insbesondere für Analystinnen und Analysten sowie Investorinnen und Investoren stellen wir zudem Finanzinformationen zur Verfügung.
  • Unsere Mitarbeitenden sprechen wir über eine Vielzahl von Kommunikationswegen an, darunter das Intranet, Mitarbeitenden-Telefon-/Videokonferenzen und den internen Rentenbank-Podcast.

Initiativen und Mitgliedschaften

Die Rentenbank ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und in der European Association of Public Banks (EAPB). Der VÖB tritt für die Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder, den Aufsichts- und Regulierungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Medien und der Öffentlichkeit ein. Die Rentenbank bringt sich über ihre Gremienarbeit in die Positionsfindung des VÖB ein; das gilt für alle wichtigen kreditwirtschaftlichen und regulatorischen Themen – auch in Bezug auf den Bereich Sustainable Finance. Die EAPB vertritt die Belange der öffentlichen Banken im europäischen Rahmen.

Zudem engagieren wir uns in Kuratorien, beispielsweise dem der Andreas-Hermes-Akademie, und in Fachausschüssen sowie Arbeitskreisen des Deutschen Bauernverbands und der DLG.

Die Rentenbank ist Mitglied der Green Bond Principles der ICMA (International Capital Markets Association) und hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Seit 2024 ist sie zudem Mitglied im Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF).

Im Jahr 2024 hat die Landwirtschaftliche Rentenbank das Dokument „Fachkonzept und Anwenderleitfaden zur Einordnung von Treibhausgasemissionen bei der Kreditvergabe an landwirtschaftliche Kundinnen und Kunden“ veröffentlicht. Dieses Fachkonzept dient als Hilfestellung für Hausbanken, um die Treibhausgasemissionen landwirtschaftlicher Betriebe besser einordnen und damit transitorische Risiken sowie ESG-Aspekte systematisch bewerten zu können. Die Erarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit Verbänden der grünen Branche, um den Herausforderungen des landwirtschaftlichen Sektors gerecht zu werden. Das Fachkonzept erläutert die Hintergründe und bietet mit neun qualitativen Fragen ein praxisnahes Instrument zur Bewertung der Kreditnehmerinnen und -nehmer. Eine Reihe von Banken greift mittlerweile auf die Fragen des Fachkonzepts zur individuellen Bewertung der Risiken im Kontext der Emissionstätigkeit ihrer landwirtschaftlichen Kunden zurück.

Die WALD Initiative (Weltweite Allianz für Landschaftsbasierte Dekarbonisierung) ist eine gemeinsame Initiative der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der KfW. Ziel der Initiative ist es, privates Kapital zu mobilisieren, um natürliche Ökosysteme zu stärken und zu erhalten. Hierfür sollen Ökosystemleistungen in Wert gesetzt und ihre Erbringung von Unternehmen finanziell unterstützt werden. Ein zentrales Anliegen ist die Förderung von Marktmechanismen, welche die Klimaleistung deutscher Ökosysteme honorieren. Im ersten Schritt sollen dadurch Forstbetriebe beim Aufbau klimaresilienter und biodiverser Wälder unterstützt werden. Diese Aktivität findet auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt statt, der in Deutschland derzeit unreguliert ist. Das Engagement erfolgt dabei in Form freiwilliger finanzieller Klimaschutzbeiträge (Contribution Claim). 

Darüber hinaus haben wir uns im August 2022 an einem Konsortium u. a. mit der Klim GmbH und der K+S AG an der Erarbeitung einer DIN-SPEC beteiligt. Diese stellt eine „Vorstufe“ zu einer DIN-Norm dar und trägt den Titel „Quantifizierung und Bewertung der organischen Kohlenstoffspeicherung und Treibhausgasemissionsänderung bei angepasster Bewirtschaftung in und auf landwirtschaftlich genutzten Böden“. Ziel war es, die zahlreichen bereits existierenden privatwirtschaftlichen Einzelinitiativen in eine gemeinsame Richtung zu lenken, vergleichbar zu machen und konstruktive Lösungsvorschläge für nationale und europäische Debatten zu entwickeln. Das daraus entstandene Rahmenwerk wurde im November 2024 veröffentlicht.