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Sektorziele der Landwirtschaft in der
Klimastrategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung strebt an, die Kernaufgaben der Landwirtschaft – die Ernährungssicherung, den Klimaschutz, die Versorgung mit nachwachsenden Rohstoffen und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen – möglichst konfliktfrei mit der Transformation des Sektors Landwirtschaft zu verbinden. Der Schwerpunkt bis 2045 liegt auf Emissionsminderung und Ressourceneffizienz in der nachhaltigen Agrarproduktion.

Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt fest, dass die Emissionen der Landwirtschaft (inklusive der Emissionen aus den landwirtschaftlichen mobilen und stationären Verbrennungen) bis 2030 auf 56 Mio. t CO2-Äquivalente reduziert werden müssen. Auf Basis der Unterschreitungen der Emissionsmengen in den letzten Jahren und der anteilmäßigen Umlegung erhöht sich die zulässige Emissionsmenge auf 58,4 Mio. t CO2e (s. Abb. 4).

Als Maßnahmen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft nennt die Bundesregierung vor allem die Senkung der Stickstoffüberschüsse sowie die Reduktion des fossilen Rohstoffeinsatzes durch einen Wandel zu einer biobasierten Wirtschaft. Durch diese beiden Hauptmaßnahmen und weitere begleitende Maßnahmen sieht die Klimastrategie der Bundesregierung vor, die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 zu reduzieren1. Bis 2050 soll eine weitere deutliche Reduktion der Emissionen zum Beispiel durch gezielte Förderung oder auch die Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Landbaus angestrebt werden.

Die Pflicht zur Emissionsminderung stellt die Landwirtschaft und die Landwirtschaftliche Rentenbank vor Herausforderungen. Dennoch bietet sie auch die Chance, durch innovative Lösungen und nachhaltige Finanzierungspraktiken einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Einhaltung der nationalen und internationalen Klimaziele erfordert einen entschlossenen und koordinierten Ansatz, bei dem die Landwirtschaftliche Rentenbank eine Schlüsselrolle spielen wird.

Entwicklung und Zielerreichung2 der Treibhausgas-Emissionen des Sektors Landwirtschaft (in Abgrenzung zum Bundes-Klimaschutzgesetzes3)

Abbildung 4: Entwicklung der Emissionen im Vergleich zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes,
Quelle: Umweltbundesamt: Presse-Information 11/2024 vom 15.03.2024 - Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent - größter Rückgang seit 1990, UBA-Projektion: Nationales Klimaziel bis 2030 erreichbar


  1. Die Rentenbank richtet ihre Maßnahmen an den Sektorzielen der Bundesregierung für die Landwirtschaft aus, auch wenn seit 2024 nur noch sektorübergreifende Ziele zur Einhaltung des Klimaschutzgesetzes veröffentlicht werden.

  2. Die Emissionshöchstmengen weichen von den Angaben im Bundes-Klimaschutzgesetz ab. Gemäß § 4 Absatz 3 des Bundesklimaschutzgesetzes sollen Über- bzw. Unterschreitungen der jeweils zulässigen Jahresemissionsmenge eines Sektors bis zum nächsten in § 3 Absatz 1 genannten Zieljahr gleichmäßig angerechnet werden. UBA-Prognose für das Jahr 2021 wurde hier bereits berücksichtigt.

  3. Die Aufteilung der Emissionen weicht von der UN-Berichtserstattung ab, die Gesamtemissionen sind identisch.