Bericht des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat und die von ihm gebildeten Ausschüsse haben während des Geschäftsjahres die ihnen nach Gesetz, Satzung und den Corporate-Governance-Grundsätzen der Rentenbank übertragenen Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand in der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung beraten und überwacht.
Der Verwaltungsrat hat sich davon überzeugt, dass Vorstand und Verwaltungsrat den Public Corporate Governance Kodex des Bundes in der Fassung vom 13. Dezember 2023 beachten. Er wird dessen Beachtung und Umsetzung fortlaufend prüfen. Der Verwaltungsrat billigt den Corporate-Governance-Bericht einschließlich der Entsprechenserklärung.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss sowie ergänzend der Lagebericht nach den Vorschriften des HGB zum 31. Dezember 2024 sind durch die Deloitte GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –, Frankfurt am Main, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss inklusive des Lageberichts sowie den Geschäftsbericht 2024 für die Landwirtschaftliche Rentenbank geprüft. Er beschließt den Jahresabschluss mit dem Lagebericht 2024 der Bank.
Von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von
38.000.000 EUR werden 19.000.000 EUR der Hauptrücklage nach § 2 Abs. 2 LR-Gesetz zugewiesen.
Der Verwaltungsrat beschließt, den verbleibenden Bilanzgewinn von 19.000.000 EUR in der Weise zu verwenden, dass 9.500.000 EUR dem Zweckvermögen des Bundes zugeführt werden und 9.500.000 EUR dem Förderungsfonds zufließen.
Frankfurt am Main, 20. März 2025
Der Verwaltungsrat
der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Der Vorsitzende
Joachim Ruckwied