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GOV-1 – Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Der Vorstand der Rentenbank besteht aus drei Mitgliedern. Sprecherin des Vorstands ist Nikola Steinbock; Dr. Marc Kaninke (Finanz- und IT-Vorstand) und Dietmar Ilg (Risikovorstand) komplettieren den Vorstand. Der Vorstand leitet die Bank in eigener Verantwortung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Gesetzes über die Rentenbank, der Satzung sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Er ist dem Unternehmensinteresse und dem gesetzlichen Förderauftrag verpflichtet und trägt die Gesamtverantwortung für die strategische Ausrichtung sowie für die Steuerung der Bank, einschließlich der Berücksichtigung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte.

Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in die Geschäftsstrategie, die Risikosteuerung sowie relevante operative Prozesse integriert werden. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Dezernatsverantwortung für die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Das für das Risikomanagement zuständige Vorstandsmitglied stellt insbesondere die Einbindung wesentlicher ESG-Risiken in die bestehenden Risikomanagementprozesse sicher. Relevante Nachhaltigkeitsthemen werden bei Bedarf in der Vorstandssitzung aufgenommen.

Zur Wahrnehmung seiner Leitungs- und Überwachungsverantwortung wird der Vorstand durch unabhängige Governance-, Risiko- und Kontrollfunktionen unterstützt. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Einhaltung wesentlicher gesetzlicher, aufsichtsrechtlicher und interner Vorgaben hin, berät in diesem Rahmen den Vorstand und berichtet regelmäßig sowie anlassbezogen über wesentliche Compliance-Risiken und -Vorfälle. Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner und Auskunftsperson für Geschäftspartner und Mitarbeitende im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Fragen. Er berät den Vorstand und sämtliche Mitarbeitenden bezüglich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, überwacht getroffene Maßnahmen und berichtet unmittelbar an den Vorstand. Die Geldwäschebeauftragte ist für die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen sowie für die Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos verantwortlich. Sie ist im Rahmen ihrer Tätigkeit gegenüber allen Mitarbeitenden der Bank uneingeschränkt weisungsbefugt und informiert den Vorstand regelmäßig über die Risikosituation und relevante Sachverhalte. Weitere gesetzlich oder aufsichtsrechtlich vorgesehene Sonderfunktionen, insbesondere in den Bereichen Risikomanagement und Informationssicherheit, sind im internen Kontrollsystem verankert und tragen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung der wesentlichen Risiken der Bank bei. Die Erkenntnisse dieser Funktionen werden regelmäßig an Vorstand und Verwaltungsrat berichtet und bilden eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung der Gesamtrisikosituation der Bank.

Neben den Linienfunktionen bestehen bankinterne Gremien und Sonderfunktionen, die den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung unterstützen. Dazu zählt neben dem Risiko- und Finanzkomitee sowie dem Marktausschuss das Sustainability Board, das sich mit den strategischen und operativen Implikationen wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen befasst und als zentrales Informations- und Koordinationsgremium für Nachhaltigkeitsthemen dient. Die dort erarbeiteten Erkenntnisse und Empfehlungen fließen in die Entscheidungsfindung des Vorstands ein. Ähnlich verhält es sich mit dem Nachhaltigkeitsprogramm, das jährlich durch das Sustainability Board vorbereitet und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt wird. Das Sustainability Board wird im Jahresverlauf über Fortschritte und eventuellen Verzug bei der Umsetzung der Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprogramms informiert.

  Vorstand Verwaltungsrat
Anzahl geschäftsführender Mitglieder 3 0
Anzahl nicht geschäftsführender Mitglieder 0 18
Anzahl weiblicher Mitglieder 1 8
Anzahl männlicher Mitglieder 2 10
Anzahl diverser Mitglieder 0 0
Durchschnittliches Verhältnis von weiblichen zu männlichen Mitgliedern (%)1 50 80

 

Der Verwaltungsrat ist das oberste Kontrollgremium der Rentenbank. Unter Vorsitz von Joachim Rukwied überwacht und berät er den Vorstand. Zu seinen Aufgaben gehören die Bestellung und Entlastung der Vorstandsmitglieder, die Definition strategischer Leitlinien sowie die Überwachung des Risikomanagements und der Kontrollfunktionen. Der Verwaltungsrat kann Weisungen erteilen und wird von den jeweiligen Ausschüssen unterstützt. Der Verwaltungsrat hat hierzu den Prüfungsausschuss, den Risikoausschuss, den Nominierungsausschuss, den Vergütungskontrollausschuss sowie den Fachausschuss eingesetzt.

Er führt im Einklang mit dem Kreditwesengesetz (KWG) regelmäßig Bewertungen zu Struktur, Leistung und Kompetenzprofil von Vorstand und Verwaltungsrat durch und leitet daraus Verbesserungsmaßnahmen ab. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, seine Aufgaben und Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank sowie der Satzung der Bank. Demnach besteht der Verwaltungsrat aus

  • acht Vertretern landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Organisationen,
  • drei Landwirtschaftsministern der Länder, die vom Bundesrat für eine von ihm zu bemessende Zeitdauer bestimmt werden,
  • einem Vertreter der Gewerkschaften,
  • dem Bundesminister oder der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft,
  • je einem Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Bundesministeriums der Finanzen,
  • und drei Vertretern von Kreditinstituten oder anderen Kreditsachverständigen, die auf Vorschlag der Bundesregierung von den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats hinzugewählt werden.

Personell setzt er sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender:

Joachim Rukwied
Präsident des Deutschen Bauernverbands e. V.

Stellvertreter des Vorsitzenden:

Alois Rainer
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Vertreter des Deutschen Bauernverbands e. V.:

Dr. Holger Hennies
Präsident des Landvolks Niedersachsen – Landesbauernverband e. V.

Torsten Krawczyk
Präsident des Sächsischen Landesbauernverbands e. V.

Stefanie Sabet
Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbands e. V.

Karsten Schmal
Präsident des Hessischen Bauernverbands e. V.

Susanne Schulze Bockeloh
Vizepräsidentin des Deutschen Bauernverbands e. V.

Vertreter des Deutschen Raiffeisenverbands e. V.:

Franz-Josef Holzenkamp
Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands e. V.

Vertreter der Ernährungswirtschaft:

Martin Courbier
Geschäftsführer Der Agrarhandel – Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e. V.

Landwirtschaftsminister der Länder:

Baden-Württemberg:
Peter Hauk
Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg

Brandenburg:
Hanka Mittelstädt
Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Hamburg:
Katharina Fegebank
Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg und Senatorin der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg

Vertreter der Gewerkschaften:

Harald Schaum
Bundesvorstand der IG Bauen-Agrar-Umwelt

Vertreter des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

Silvia Breher
Parlamentarische Staatssekretärin

Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen:

Doris Dietze
Leiterin der Unterabteilung VII B

Vertreter von Kreditinstituten oder andere Kreditsachverständige:

Dr. Frank Czichowski
Mitglied im Aufsichtsrat der Commerzbank AG

Stefanie Münz
Mitglied des Vorstands der Landesbank Baden-Württemberg

Dr. Caroline Toffel
Mitglied des Vorstands der Berliner Volksbank eG

Der Verwaltungsrat besteht somit aus 18 unabhängigen, nicht geschäftsführenden Mitgliedern. Diese Mitglieder setzen sich zusammen aus vier geborenen Mitgliedern kraft Amtes (drei Landwirtschaftsministern der Länder sowie der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft) und 14 gekorenen Mitgliedern. Diese plural zusammengesetzte Struktur stellt sicher, dass fachliche Expertise, öffentliche Interessen und der Förderauftrag der Rentenbank in der Überwachung und Beratung des Vorstands angemessen berücksichtigt werden. Gemäß dem Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank haben die eigenen Mitarbeitenden keine Vertretung im Verwaltungsrat.

Die Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Möglicherweise auftretende Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sind von den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Verwaltungsrats gegenüber dem Verwaltungsratsvorsitzenden beziehungsweise dem Verwaltungsrat offenzulegen. Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstands und des Verwaltungsrats sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig – mindestens vierteljährlich – über Geschäftsverlauf, Planung, Finanzlage, Risikosituation sowie die Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Anforderungen. Darüber hinaus besteht ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats.

Die fachliche Eignung, Erfahrung und Diversität der Mitglieder von Vorstand und Verwaltungsrat werden regelmäßig überprüft. Dabei wird zwischen individueller und kollektiver Eignung unterschieden. Die Beurteilung umfasst unter anderem Kenntnisse in den für das Geschäftsmodell relevanten Sektoren, im Risikomanagement, in der Unternehmensführung sowie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte. Nachhaltigkeitsbezogene Kompetenzen werden durch vorhandenes Fachwissen innerhalb der Organe sowie durch den Zugang zu internen und externen Qualifizierungs- und Schulungsangeboten sichergestellt.

Sowohl Vorstands- als auch Verwaltungsratsmitglieder haben die Möglichkeit, Weiterbildungen und Schulungen in Anspruch zu nehmen. Für die Mitglieder des Verwaltungsrats finden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch interne oder externe Fachpersonen statt. Eine umfassende, speziell auf das Thema Nachhaltigkeit zugeschnittene Fortbildung hat in diesem Format zuletzt im Jahr 2024 stattgefunden.

Die Bank untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Aufsicht stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit im Einklang mit dem öffentlichen Interesse und dem gesetzlichen Auftrag steht.

Die Anstaltsversammlung ist die Vertretung der Eigentümer und Pächter der mit der Rentenbankgrundschuld belasteten Grundstücke und berät die Bank in Fragen der Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie bei allgemeinen agrar- und geschäftspolitischen Fragen. Sie nimmt jährliche Berichte des Vorstands und des Verwaltungsrats entgegen.

Vorstand und Verwaltungsrat überprüfen regelmäßig, ob die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten erforderlichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in angemessener Weise vorhanden sind oder weiterentwickelt werden müssen. Bei identifiziertem Bedarf werden gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen veranlasst.

Dieses Organisationsdiagramm stellt die Governance-Struktur des Unternehmens dar. Anstaltsversammlung (oberste Ebene). Verwaltungsrat, bestehend aus vier Ausschüssen: Prüfungsausschuss. Risikoausschuss. Nominierungsausschuss. Vergütungskontrollausschuss. Vorstand, dem vier Komitees unterstellt sind: Risikokomitee. Finanzkomitee. Marktausschuss. Sustainability Board.


  1. Zur Berechnung des Verhältnisses wird die Anzahl der weiblichen Mitglieder durch die Anzahl der männ-lichen Mitglieder geteilt.