S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
Als Mitglied des Verbands öffentlicher Banken (VÖB) wendet die Rentenbank die Tarifverträge für öffentliche Banken an. Diese regeln unter anderem Vergütung, Arbeitszeit und weitere Beschäftigungsbedingungen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 43 % der Beschäftigten tariflich eingruppiert. Die übrigen 57 % der Beschäftigten wurden außertariflich vergütet und unterliegen damit nicht der tariflichen Eingruppierung. Die Arbeitsbedingungen der außertariflich Beschäftigten entsprechen in ihrer Gesamtheit mindestens den tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen. Die Vergütung der außertariflich Beschäftigten liegt in jedem Fall oberhalb der höchsten tariflichen Einstufung.
Eine Vereinbarung über die Vertretung der Beschäftigten durch einen Europäischen Betriebsrat, einen Betriebsrat einer Societas Europaea (SE) oder einen Betriebsrat einer Societas Cooperativa Europaea (SCE) besteht nicht. Die Interessenvertretung der Beschäftigten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch einen Personalrat.
| Abdeckungsquote | Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer – EWR (Länder mit > 50 Arbeitnehmern, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
Arbeitnehmer – Nicht-EWR-Länder (Schätzung für Regionen mit > 50 Arbeitnehmern, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) (Länder mit > 50 Arbeitnehmern, die > 10 % der Gesamtzahl ausmachen) |
|
| 0-19 % | |||
| 20-39 % | |||
| 40-59 % | Deutschland1 | ||
| 60-79 % | |||
| 80-100 % | Deutschland | ||
1 Erläuterung siehe Fließtext oberhalb der Tabelle
Sozialer Dialog und Mitbestimmung
Der soziale Dialog ist bei der Rentenbank institutionell verankert. Auf Grundlage der gesetzlichen mitbestimmungsrechtlichen Regelungen nimmt der Personalrat seine Beteiligungsrechte wahr, insbesondere in Form von Mitbestimmung, Mitwirkung und Anhörung bei personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Ergänzend sind die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung in relevante Prozesse eingebunden und vertreten die jeweiligen Belange der Beschäftigtengruppen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Diese Strukturen stellen sicher, dass die Interessen der Beschäftigten systematisch in Entscheidungs- und Veränderungsprozesse einbezogen werden.
Die tarifvertraglichen Regelungen und die institutionalisierten Formen des sozialen Dialogs bilden den arbeits- und kollektivrechtlichen Rahmen für die Beschäftigung bei der Rentenbank. Darauf aufbauend stellt S1-9 die Diversitätsmerkmale der Belegschaft dar und zeigt, wie sich zentrale Parameter wie Geschlecht, Altersstruktur und Beschäftigungsform zusammensetzen.