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Validierung Risikomessung

Ein an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausgerichtetes Validierungs­rahmenwerk legt die Modalitäten für die Validierung der Methoden und Verfahren zur Messung der wesentlichen Risikoarten im ICAAP und im ILAAP der Rentenbank fest. 

Die Validierung der Methoden und Verfahren erfolgt mindestens jährlich, wobei die Unabhängigkeit zwischen Methodenentwicklung und Validierung durch eine organisatorische Trennung sichergestellt wird. Ziel der Validierung ist es, auf der Grundlage von quantitativen sowie qualitativen Analysen die Güte der verwendeten Methoden beziehungsweise Modelle zur Risiko­messung, ihrer Parameter sowie Annahmen kritisch zu überprüfen. Die Beurteilung erfolgt anhand einer festgelegten Systematik. Die Validierungs­ergebnisse werden im Risikokomitee erörtert.