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G1-GOV-1 – Rolle und Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmensführung

Der Vorstand und der Verwaltungsrat der Rentenbank haben in ihren jeweiligen Funktionen und Verantwortlichkeiten eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Überwachung der Unternehmensführung. Ihr individuelles und kollektives Fachwissen ist hierbei von hoher Relevanz.

Als oberstes Leitungsgremium trägt der Vorstand die Verantwortung über die Unternehmensführung. Er besteht aus sachkundigen Führungskräften, die Erfahrung darin haben, Rahmenwerke und Standards der guten Unternehmensführung und der Unternehmenskultur festzulegen und aufrechtzuerhalten. Unterstützt wird der Vorstand dabei über direkte Berichtswege relevanter Funktionen und Einheiten, beispielsweise der Compliance-Funktion.

Die Mitglieder des Vorstands können bei der Erfüllung dieser Aufgabe auf langjährige Erfahrung in Führungspositionen in Finanzinstituten zurückgreifen. Die Lebensläufe der Vorstände finden sich auf der Unternehmenswebsite. 

Der Verwaltungsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Ausrichtung und Durchführung der Unternehmenspolitik. Gemeinsam mit dem Vorstand beschließt der Verwaltungsrat jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Public Corporate Governance Kodex.

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird durch das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank vorgegeben. Ihre Erfahrungen in der Politik, der Land- und der Finanzwirtschaft erlauben es den Mitgliedern des Verwaltungsrats, den Vorstand bezogen auf das Geschäftsmodell und den Förderauftrag effektiv zu überwachen und zu beraten.