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S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Grundlagen

Die Rentenbank verfügt über Regelungen und Verfahren zur Wahrung von Menschenrechten und zur Vermeidung von Diskriminierung und Belästigung im Arbeitskontext. Diese sind in internen Richtlinien, Verhaltensgrundsätzen sowie in etablierten Beschwerde- und Hinweisverfahren verankert.

Vorfälle und Beschwerden im Berichtsjahr

Vorfälle und Beschwerden 2025
Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung 0
Beschwerden hinsichtlich Diskriminierung, einschließlich Belästigung 0
davon über Kanäle für Arbeitnehmer eingereichte Beschwerden 0
davon bei nationalen Kontaktstellen eingereichte Beschwerden 0
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Vorfällen und Beschwerden (in EUR) 0
Festgestellte schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte (zum Beispiel Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) 0
davon gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte verstoßende Vorfälle 0
davon gegen die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit verstoßende Vorfälle 0
davon gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verstoßende Vorfälle 0
Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsvorfällen (in EUR) 0

Beschwerde- und Hinweisverfahren

Für Beschäftigte bestehen zugängliche und vertrauliche Meldewege, über die potenzielle Verstöße gemeldet werden können. Diese umfassen insbesondere das Hinweisgebersystem sowie weitere interne Anlaufstellen. Die Verfahren entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind darauf ausgerichtet, Hinweise vertraulich zu behandeln und Hinweisgebende zu schützen.