S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Grundlagen der Vereinbarkeit
Die Rentenbank kombiniert gesetzliche und tarifliche Regelungen mit ergänzenden bankinternen Angeboten, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu unterstützen. Die Regelungen gelten einheitlich für alle Beschäftigten und berücksichtigen unterschiedliche Lebenssituationen, insbesondere im Zusammenhang mit Familie und Pflegeverantwortung.
| 2025 | |
|---|---|
| Mitarbeitende, die Anspruch auf Freistellung aus familiären Gründen haben als Anteil an allen Mitarbeitenden (in %) | 100,0 % |
| Mitarbeitende, die Freistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben als Anteil an allen Anspruchsberechtigten (in %) | 5,5 % |
| Männliche Mitarbeitende, die Freistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben | 3,1 % |
| Weibliche Mitarbeitende, die Freistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben | 8,4 % |
| Diverse Mitarbeitende, die Freistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben | - |
| Mitarbeitende ohne Geschlechtsanagabe, die Freistellung aus familiären Gründen in Anspruch genommen haben | - |
Die oben genannte Kennzahl zur Inanspruchnahme von Freistellung aus familiären Gründen bildet ausschließlich gesetzlich geregelte, betreuungsbezogene Freistellungen (Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit) ab. Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit tätig waren, wurden nicht als Freistellungsfälle berücksichtigt. Kurzfristige Sonderfreistellungen aus familiären Anlässen wie Heirat oder Todesfälle naher Angehöriger wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Abweichend von der im Abschnitt zu den methodischen Grundlagen beschriebenen Abgrenzung (S1-6) werden bei dieser Kennzahl selbstverständlich auch Mitarbeitende in ruhenden Arbeitsverhältnissen berücksichtigt.
Gesetzliche und tarifliche Freistellungsrechte
Für alle Beschäftigten gelten die gesetzlichen Freistellungsrechte, insbesondere
- Mutterschutz und Elternzeit gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
- Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz,
- weitere gesetzliche Ansprüche in besonderen familiären Situationen.
Ergänzend finden die tarifvertraglichen Regelungen für öffentliche Banken Anwendung. Diese sehen zusätzliche Freistellungen vor, etwa bei familiären Ereignissen wie Geburt, Eheschließung oder Todesfällen im nahen Angehörigenkreis.
Ergänzende bankinterne Angebote
Über die gesetzlichen und tariflichen Vorgaben hinaus bestehen ergänzende bankinterne Angebote, die auf flexible Arbeitsgestaltung ausgerichtet sind. Dazu gehören
- flexible Teilzeit- und Arbeitszeitmodelle, einschließlich der Möglichkeit, Führungsaufgaben in Teilzeit wahrzunehmen,
- abgestimmte Regelungen zum Wiedereinstieg nach Elternzeiten und
- unterstützende Angebote für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung.
Zur Förderung von Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wurde im Berichtsjahr eine „Workation“-Regelung eingeführt. Diese ermöglicht es Beschäftigten, für einen begrenzten Zeitraum mobil aus dem Ausland zu arbeiten, unter Beachtung der geltenden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Einen weiteren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet der jährlich stattfindende Kindertag der Bank. Dieser wird an einem schulfreien Brückentag durchgeführt und richtet sich an Mitarbeitendenkinder im Grundschulalter. Die Kinder werden ganztägig betreut und nehmen an einem altersgerechten Programm teil, das ihnen Einblicke in den Arbeitsplatz ihrer Eltern ermöglicht.
Information und Unterstützung
Informationen zu Freistellungsrechten und unterstützenden Angeboten werden den Beschäftigten über interne Informationskanäle zur Verfügung gestellt. Beratungen erfolgen insbesondere durch die Abteilung People Management. Führungskräfte sind in die Umsetzung eingebunden, etwa bei der Abstimmung individueller Arbeitszeitmodelle und Wiedereinstiegslösungen.