GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Der Vorstand der Rentenbank wird regelmäßig über wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Themen informiert. Die Befassung erfolgt sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Risikosteuerung. Nachhaltigkeitsaspekte werden dabei insbesondere im Zusammenhang mit strategischen Fragestellungen, der Risikoinventur, der Weiterentwicklung des Förderangebots sowie regulatorischen Anforderungen behandelt. Als Mitglied des Sustainability Boards wird der Vorstand auch im Rahmen der mindestens vierteljährlichen Treffen dieses Gremiums gemeinsam mit großen Teilen des oberen Führungskreises über wesentliche Entwicklungen informiert.
Der Verwaltungsrat wird regelmäßig über wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen unterrichtet und in deren Beratung einbezogen. Dabei stellt die Entwicklung des CO2-Preises einen Indikator dar, um transitorische Risiken frühzeitig zu erkennen. Über diesen Indikator wird bei Überschreiten verschiedener Grenzen berichtet.
Der Vorstand wird über die Methodik, die Ergebnisse sowie wesentliche Änderungen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse informiert und befasst sich mit deren Implikationen für die strategische Ausrichtung, die Risikosteuerung und die Berichterstattung der Rentenbank. Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bilden eine Grundlage für strategische Diskussionen und Entscheidungsprozesse.
Im Berichtszeitraum befasste sich der Vorstand insbesondere mit den als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsthemen Klimawandel (E1), eigene Belegschaft (S1) sowie Unternehmensführung (G1). Die Befassung umfasste sowohl die Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen als auch die Ableitung von Steuerungsansätzen und Maßnahmen in den jeweiligen Themenfeldern.
Etwaige Zielkonflikte zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Zielsetzungen und anderen strategischen oder wirtschaftlichen Zielen werden im Rahmen der bestehenden Entscheidungs- und Governance-Prozesse behandelt. Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Zielkonflikte identifiziert, die eine gesonderte Abwägungsentscheidung der Organe erforderlich gemacht hätten.