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Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Jahr 2025 wurden Rahmenvereinbarungen mit Landesförderinstituten für die Vergabe von Förderdarlehen im Geschäftsjahr 2026 in Höhe von 2.115 Mio. Euro (2.155 Mio. Euro) abgeschlossen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden ausschließlich als Absicherungsinstrumente für bestehende oder absehbare Marktpreisrisiken genutzt. Das Volumen der Geschäfte ist durch kontrahenten- und produktbezogene Limite begrenzt und wird im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend überwacht.

Derivative Geschäfte

Gemäß § 285 Nummer 19 HGB sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Geschäfte wie folgt dargestellt (Netting- und Collateral-Vereinbarungen wurden in der Aufstellung nicht berücksichtigt):

Derivate im Anlagebuch zur Absicherung von Nominalwerte
31.12.2025
Mio. EUR
Nominalwerte
31.12.2024
Mio. EUR
Marktwerte
positiv

31.12.2025
Mio. EUR
Marktwerte
negativ

31.12.2025
Mio. EUR
Zinsrisiken        
Zinsswaps 124.249 123.466 2.136 3.786
  • davon €STR-Swaps
1.300 1.200 1 0
  • davon in Swaps eingebettete Kündigungs- und Wandlungsrechte
2.364 2.323 135 244
Swaptions (Verkäufe) 49 49 0 1
Zinsrisiken gesamt 124.298 123.515 2.136 3.787
Währungsrisiken        
Zins-Währungsswaps 30.860 35.860 183 2.111
Devisenswaps 2.783 3.714 4 14
Währungsrisiken
gesamt
33.643 39.574 187 2.125
Zins- und Währungsrisiken gesamt 157.941 163.089 2.323 5.912

Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Restlaufzeiten folgendermaßen auf:

Derivate im Anlagebuch Nominalwerte
Zinsrisiken
Nominalwerte
Währungsrisiken
  31.12.2025
Mio. EUR
31.12.2024
Mio. EUR
31.12.2025
Mio. EUR
31.12.2024
Mio. EUR
  • bis drei Monate
6.430 8.166 4.581 6.887
  • mehr als drei Monate bis ein Jahr
12.371 10.718 3.168 5.003
  • mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
64.457 64.691 20.992 22.116
  • mehr als fünf Jahre
40.840 39.940 4.902 5.568
Gesamt 124.298 123.515 33.643 39.574

Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten folgendermaßen auf:

Derivate im Anlagebuch Nominalwerte

31.12.2025
Mio. EUR
Nominalwerte

31.12.2024
Mio. EUR
Marktwerte
positiv

31.12.2025
Mio. EUR
Marktwerte
negativ

31.12.2025
Mio. EUR
Banken in der OECD 145.781 153.089 2.229 5.478
Sonstige Kontrahenten in der OECD 12.160 10.000 94 434
Gesamt 157.941 163.089 2.323 5.912

Angaben nach § 285 Nummer 23 HGB zu Bewertungseinheiten

Zum Bilanzstichtag waren valutierte Grundgeschäfte wie folgt in Bewertungseinheiten zusammengefasst:

Bilanzposten Risikoart Buchwert 
2025
Mio. EUR
Buchwert
2024
Mio. EUR
abgesichertes Risiko/
Nominalwert
2025
Mio. EUR
abgesichertes Risiko/
Nominalwert
2024
Mio. EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute Währung 48 27 54 32
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Währung 3.391 3.741 3.225 3.745
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Währung 27 27 26 29
Verbriefte Verbindlichkeiten Währung 32.104 34.801 30.331 35.768

Für die Beschreibung der qualitativen Bildung von Bewertungseinheiten ver­weisen wir auf den Abschnitt zu Bewertungseinheiten/Währungsumrechnung.

Bezüge des Vorstands und des Verwaltungsrats

Im Geschäftsjahr 2025 betrugen die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder der Bank gemäß § 285 Nummer 9a HGB 1.582 Tsd. Euro (1.580 Tsd. Euro). Für die einzelnen Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2025 folgende Vergütung ausgezahlt:

Aufgliederung Fixe Bezüge
Tsd. EUR
Sonstige Bezüge
Tsd. EUR
Gesamt
Tsd. EUR
Nikola Steinbock 550 14 564
Dietmar Ilg 500 8 508
Dr. Marc Kaninke 500 10 510
Vorstand gesamt 1.550 32 1.582

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2025 insgesamt 23.666 Tsd. Euro (22.596 Tsd. Euro) zurückgestellt. An laufenden Versor­gungs­bezügen sind 1.817 Tsd. Euro (1.706 Tsd. Euro) gezahlt worden.

Gemäß den Vergütungsregelungen beträgt die jährliche Grundvergütung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats 30 Tsd. Euro, seiner Stellvertreterin beziehungsweise seines Stellvertreters 20 Tsd. Euro und aller weiteren Ver­waltungsratsmitglieder jeweils 10 Tsd. Euro. Weiter wurde je Ausschuss­mitgliedschaft eine Vergütung von 2 Tsd. Euro beziehungsweise für den jeweiligen Ausschussvorsitzenden 4 Tsd. Euro festgelegt. Die Vergütung für Mitglieder der Bundesregierung, die aufgrund § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Mitglied des Verwaltungs­rats sind, sowie für die Vertreterinnen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Landwirtschaft­liche Rentenbank wurde auf 0 Euro festgesetzt.

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge unserer Verwaltungsratsmitglieder betragen 228,5 Tsd. Euro (239,2 Tsd. Euro).

In der folgenden Tabelle sind die individuellen Bezüge aufgeführt:

Mitglied Zeitraum Vergütung
in Tsd. EUR (gerundet)
  2025 2024 2025 2024
Joachim Rukwied 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 46,0 46,0
Cem Özdemir 1.1. - 6.5. 1.1. - 31.12. 0,0 0,0
Alois Rainer 6.5. - 31.12. - 0,0 -
Silvia Bender  1.1. - 20.5. 1.1. - 31.12. 0,0 0,0
Petra Bentkämper - 1.1. - 4.7. - 5,1
Silvia Breher 24.6. - 31.12. - 0,0 -
Dr. Frank Czichowski 1.1. - 31.12. 4.7. - 31.12. 16,0 7,9
Martin Courbier 1.1. - 31.12. - 10,0 -
Doris Dietze 19.6. - 31.12. - 0,0 -
Jan Fries 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 10,0 10,0
Dr. Holger Hennies 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 10,0 10,0
Franz-Josef Holzenkamp 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Michaela Kaniber 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 10,0 10,0
Torsten Krawczyk 1.1. - 31.12. 4.7. - 31.12. 10,0 4,9
Bernhard Krüsken 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 18,0 18,0
Detlef Kurreck - 1.1. - 4.7. - 5,1
Stefanie Münz 1.1. - 31.12. 4.7. - 31.12. 14,0 6,9
Dr. Marcus Pleyer 1.1. - 10.05. 1.1. - 31.12. 6,5 18,0
Michael Reuther - 1.1. - 4.7. - 8,2
Dr. Birgit Roos - 1.1. - 4.7. - 7,2
Harald Schaum 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Karsten Schmal 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 12,0 13,0
Rainer Schuler - 4.7. - 31.12. - 4,9
Tim Schwertner - 1.1. - 31.12. - 5,1
Sven Schulze 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 10,0 10,0
Susanne Schulze Bockeloh 1.1. - 31.12. 4.7. - 31.12. 14,0 6,9
Dr. Caroline Toffel 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Gesamtvergütung     228,5 239,2

Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach § 267 Absatz 5 HGB

Personalbestand 2025 2024
  Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
Vollzeitkräfte 232 124 356 227 125 352
Teilzeitkräfte 32 85 117 23 76 99
Gesamt 264 209 473 250 201 451

Insgesamt waren in der Rentenbank im Jahresdurchschnitt 209 Mitarbei­terinnen (201) und 264 Mitarbeiter (250) – Voll- und Teilzeitbeschäftigte – unter Vertrag.

Anteilsbesitz gemäß § 285 Nummer 11 und § 340a Absatz 4 Nummer 2 HGB

Auf die Nennung der Gesellschaften nach § 285 Nummer 11 HGB haben wir gemäß § 286 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 HGB verzichtet, weil sie für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank von untergeordneter Bedeutung sind.

Nach § 340a Absatz 4 Nummer 2 HGB sind im Folgenden die Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die fünf von Hundert der Stimmrechte überschreiten, angegeben:

  • Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover

Sonstige Haftungsvereinbarungen

Die Rentenbank hat sich in Form einer Patronatserklärung verpflichtet, sofern und solange sie 100 % der Anteile an der LR Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main hält, diese finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen.

Abschlussprüferhonorare gemäß § 285 Nummer 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare der Rentenbank beziffern sich wie folgt:

Aufgliederung* 2025
Tsd. EUR
2024
Tsd. EUR
Abschlussprüfungsleistungen 384,6 482,8
Andere Bestätigungsleistungen 114,2 117,3
Sonstige Leistungen 48,7 18,0
Gesamtbetrag 547,5 618,1
* Von den Honoraren der Abschlussprüfer für 2025 entfielen auf den Vorjahreszeitraum: 6,4 Tsd. Euro für Abschlussprüfungsleistungen

Nachtragsbericht gemäß § 285 Nummer 33 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäfts­jahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, waren nicht zu verzeichnen.

Ergebnisverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nummer 34 HGB

Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte bezüglich der Verwendung des Ergebnisses vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsrats.

Der Vorschlag für die Jahresüberschuss- und Gewinnverwendung 2025 sieht folgende Beschlüsse vor:

  • Von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 39.000.000 Euro werden 19.500.000 Euro nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank der Hauptrücklage zugewiesen.
  • Aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 19.500.000 Euro werden 9.750.000 Euro dem Zweckvermögen des Bundes zugeführt, 9.750.000 Euro fließen dem Förderungsfonds zu.

Angabe der Mandate gemäß § 340a Absatz 4 Nummer 1 HGB

Nachfolgend sind die Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 3 HGB), die von gesetz­lichen Vertretern oder anderen Mitarbeitenden der Rentenbank wahrgenommen werden, gemäß § 340a Absatz 4 Nummer 1 HGB aufgeführt:

Nikola Steinbock
Universitätsklinikum Leipzig, AöR
(Mitglied des Aufsichtsrats)

Dietmar Ilg
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(Mitglied des Aufsichtsrats bis 14. August 2025)
Internationales Bankhaus Bodensee AG 
(Mitglied des Aufsichtsrats)
VR Smart Finanz AG, Eschborn 
(Mitglied des Aufsichtsrats)

Die Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats zum Public-Corporate Governance Kodex des Bundes ist auf der Internetseite der Rentenbank öffentlich zugänglich.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind auf der Internetseite der Rentenbank sowie im Unternehmensregister verfügbar.