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S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Rentenbank basiert auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, den einschlägigen Regelwerken der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie weiteren anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Prozesse sind organisatorisch verankert und bilden den Rahmen für den systematischen Umgang mit arbeitsbedingten Risiken.

Der Arbeitsschutzausschuss begleitet den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf institutioneller Ebene. Darin wirken unter anderem der Personalrat, der Sicherheitsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung sowie Vertretungen der Arbeitgeberseite mit.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst verschiedene präventive Instrumente und Maßnahmen zur Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken:

Gefährdungsbeurteilungen

Die Bank führt für sämtliche Tätigkeitsbereiche Gefährdungsbeurteilungen durch und aktualisiert diese bei Bedarf. Ergänzende Arbeitsplatzbegehungen dienen der frühzeitigen Erkennung potenzieller Gefährdungen und der Ableitung geeigneter Maßnahmen.

Ergonomie und arbeitsmedizinische Vorsorge

Ergonomische Beratungsangebote sind darauf ausgerichtet, arbeitsbedingte Belastungen zu reduzieren und präventive Arbeitsweisen zu unterstützen. Regelmäßige Unterweisungen, angepasst an Tätigkeitsprofile und technologische Entwicklungen, tragen zur Sensibilisierung der Beschäftigten für sicherheits- und gesundheitsrelevante Aspekte bei.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist integraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems und unterstützt die frühzeitige Identifikation gesundheitlicher Risiken.

Gesundheitsfördernde Angebote

Ergänzend bestehen Angebote zur Gesundheitsförderung, bei denen unterschiedliche Aspekte von Bewegung, Ernährung und psychischer Gesundheit berücksichtigt werden. Einmal jährlich findet ein Gesundheitstag statt, der Informationsangebote zu Gesundheit und Ernährung, gesundheitsbezogene Messungen sowie Bewegungsangebote umfasst und präventive Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergänzt. Darüber hinaus bietet die Bank ihren Beschäftigten einmal jährlich die Möglichkeit einer freiwilligen Grippeschutzimpfung durch die Betriebsärztin an.

Zusätzlich bietet die Bank ihren Beschäftigten die Möglichkeit des Dienstradleasings an. Dieses Angebot unterstützt gesundheitsfördernde Mobilität im Alltag.

Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen

  2025
Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Gesundheitsschutz und Sicherheit abgedeckt sind (in %) 100
Anzahl der Todesfälle bei Mitarbeitenden im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen/Krankheitsfällen 0
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle von Mitarbeitenden1 3
Quote erfasster Arbeitsunfälle von Mitarbeitenden pro 1.000.000 Arbeitsstunden 4,23
Anzahl erfasster arbeitsbedingter Krankheitsfälle von Mitarbeitenden 0
Anzahl der Ausfalltage aufgrund von arbeitsbedingten Todesfällen/Unfällen/Krankheitsfällen von Mitarbeitenden 27

 

Die Unfallrate wurde auf Basis einer Schätzung der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden ermittelt. Die Schätzung beruht auf den durchschnittlichen FTE unter Berücksichtigung von Abwesenheitszeiten und durchschnittlich geleisteter Überstunden.


  1. Inklusive Wegeunfälle gemäß § 193 SGB VII