S1-11 – Soziale Absicherung
Sozialschutz als Bestandteil der Beschäftigungsbedingungen
Alle Beschäftigten der Rentenbank sind in das deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden. Dies umfasst insbesondere die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung. Da alle Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland bestehen, gilt für die gesamte Belegschaft ein einheitlicher gesetzlicher Sozialschutzrahmen. Ergänzend bestehen betriebliche Leistungen, die den gesetzlichen Schutz in ausgewählten Bereichen ergänzen.
Sozialschutz in zentralen Lebenssituationen
Krankheit und Wiedereingliederung
Beschäftigte sind über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Bei längeren gesundheitsbedingten Ausfallzeiten besteht ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), das darauf ausgerichtet ist, eine individuelle und schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag zu begleiten.
Arbeitslosigkeit
Der Sozialschutz im Falle von Arbeitslosigkeit erfolgt über die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
Arbeitsunfälle und Erwerbsunfähigkeit
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine betriebliche Gruppenunfallversicherung, die zusätzliche Leistungen bei Unfällen oder dauerhaften Beeinträchtigungen vorsieht.
Elternzeit und familiäre Verpflichtungen
Für Elternzeit und Elterngeld gelten die Vorgaben des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Die Bank unterstützt Beschäftigte durch transparente Informationen, flexible Wiedereinstiegsmodelle und Teilzeitoptionen.
Ruhestand und Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung bietet die Rentenbank eine betriebliche Altersversorgung sowie Modelle der Entgeltumwandlung an.