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E1-3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit dem Klimaschutz

Einordnung und Steuerungslogik

Aufbauend auf den in E1-2 beschriebenen Strategien und dem Übergangsplan gemäß E1-1 setzt die Landwirtschaftliche Rentenbank ihre Klimaziele über ein strukturiertes Maßnahmenportfolio um. Dieses umfasst Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb sowie Maßnahmen im Förder- und Kreditgeschäft zur Reduktion der finanzierten Emissionen und zur Unterstützung der Transformation im Agrar- und Ernährungssektor.

Als Förderbank wirkt die Rentenbank im Fördergeschäft überwiegend mittelbar: Sie steuert ihre Klimawirkungen nicht durch Einzelentscheidungen über Projekte, sondern über die programmatische Ausgestaltung ihrer Förderinstrumente (Förderzwecke, Konditionen, Anreize, Laufzeiten, Zugangsvoraussetzungen, Ausschlusskriterien). Die Umsetzung der Investitionen erfolgt durch Endkreditnehmende über das Hausbankenprinzip. Damit entfalten sich Klimawirkungen zeitversetzt und abhängig von sektoralen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Die Bank überprüft ihr Maßnahmenportfolio im Rahmen der Strategieprozesse und Programmplanung mindestens jährlich. Die Zielerreichung wird über die in E1-4 dargestellten Zielgrößen und die Emissionsbilanzierung gemäß E1-6 nachgehalten.

Maßnahmen

Die klimabezogenen Maßnahmen sind entlang der Emissionsscopes strukturiert und adressiert dabei die zentralen Handlungsfelder:

Im Bankbetrieb liegt der Fokus auf der Reduktion eigener Emissionen durch erhöhte Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und Elektrifizierung des Fuhrparks sowie der Sicherstellung eines emissionsarmen Strombezugs.

Über das Produktangebot sowie die Konditionen des Fördergeschäfts werden Anreize für emissionsmindernde Investitionen gesetzt und naturbasierter Lösungen gefördert. Die Finanzierung erneuerbarer Energien und klimarelevanter Infrastruktur sowie Stärkung von Innovationen im Agrar- und Ernährungssektor erweitern unsere Anstrengung im Rahmen des Klimaschutzes signifikant. Neben dem Klimaschutz werden über das Kreditportfolio auch Maßnahmen unterstützt, die die Anpassung an den Klimawandel unterstützen und somit Risiken senken.

Maßnahmen im Bankbetrieb

Die Rentenbank setzt Klimaschutzmaßnahmen im Bankbetrieb vorrangig entlang der Hebel Elektrifizierung, Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und erneuerbarer Strombezug um. Die Maßnahmen werden über die jährliche THG-Bilanzierung fortlaufend überwacht. Wesentliche Einzelmaßnahmen, ihr Umsetzungsstand sowie die erwarteten Emissionswirkungen sind in folgender Tabelle dargestellt:

Dekarbonisierungshebel Maßnahme Ziel & erwartete Wirkung Status
Elektrifizierung Elektrifizierung des Fuhrparks Reduktion direkter Emissionen aus Kraftstoffverbräuchen laufend (Ziel: 40 % bis 2027)
Wärmeversorgung Anschluss an Fernwärme Langfristige Reduktion wärmebedingter Emissionen geplant
Bezug klimaschonender Wärme Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Quellen geplant
Erneuerbare Energien Bezug von Ökostrom Vermeidung marktbasierter Scope-2-Emissionen umgesetzt

Elektrifizierung des Fuhrparks

Die Rentenbank reduziert direkte Emissionen aus dem Fuhrpark durch eine fortlaufende Umstellung von Pool- und Handwerkerfahrzeugen auf elektrische beziehungsweise hybridisierte Antriebe. Ziel ist eine Quote von 40 % elektrisch betriebener Fahrzeuge bis 2027. Die Maßnahme wirkt direkt auf Scope-1-Emissionen aus Kraftstoffverbräuchen.

Wärmeversorgung 

Im Zuge der Kernsanierung des Hauptstandorts wird die bisherige gasbasierte Wärmeversorgung durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt. Dadurch sollen wärmebedingte Emissionen langfristig deutlich reduziert werden. Die Emissionsentwicklung hängt dabei von der Dekarbonisierung des Fernwärmemixes ab. Bis zur Umsetzung werden fossile Wärmeverbräuche im Bankbetrieb ausschließlich im Übergangsgebäude erfasst.

Über den perspektivischen Fernwärmeanschluss am sanierten Hauptstandort sollen die Emissionen aus der Wärme darüber hinaus deutlich sinken, da der Wärmeversorger der Rentenbank bis 2040 Netto-Klimaneutralität plant. Die Erreichung dieses Zieles liegt somit nicht im alleinigen Einflussbereich der Rentenbank.

Erneuerbare Energien 

Die Rentenbank bezieht ihren Strom zu 100 % aus zertifizierten erneuerbaren Quellen. Damit werden die marktbasierten Scope-2-Emissionen vermieden; standortbezogene Emissionen werden gemäß Standard separat ausgewiesen.

Maßnahmen zur Senkung der finanzierten Emissionen

Die wesentlichen klimabezogenen Wirkungen der Landwirtschaftlichen Rentenbank entstehen über die finanzierten Emissionen im Förder- und Kreditgeschäft. Als Förderbank steuert die Rentenbank diese Emissionen über die programmatische Ausgestaltung ihrer Förderinstrumente.

Prominente Maßnahmen sind zinsliche Anreize, Zuschüsse sowie strategische Initiativen, die Investitionen in emissionsärmere Technologien, naturbasierte Lösungen, Innovationen und erneuerbare Energien unterstützen. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Transformationsprozesse im Agrar-, Ernährungs- und ländlichen Energiesektor anzustoßen. Die Endkreditnehmenden sollen so dabei unterstützt werden, ihre THG-Emissionen durch sinnvolle Investitionsentscheidungen langfristig zu reduzieren.

In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Maßnahmen zur Senkung der finanzierten Emissionen strukturiert dargestellt und den Dekarbonisierungshebeln zugeordnet:

Dekarbonisierungshebel Maßnahme Ziel & erwartete Wirkung Status
Incentivierung nachhaltiger Investitionen Top-Kondition  (aktuell 20 BP Abschlag zur Basis-Kondition) Förderung emissionsärmerer Technologien, Energieeffizienz und nachhaltiger Produktionsweisen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion laufend
Zinsbonus „Klimabilanz“ (25 BP) Anreiz zur Erstellung betrieblicher THG-Bilanzen als Grundlage für systematische Emissionsminderung laufend
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Förderung bodenschonender Bewirtschaftung, Humusaufbau und Kohlenstoffspeicherung befristet bis 12/2026
Datengrundlage & Emissionssteuerung Zuschuss „Klimabilanz“ Reduktion von Transaktionskosten zur Einführung betrieblicher THG-Bilanzierung befristet bis 12/2026
Innovation und Transformation Premium-Kondition  (aktuell 40 BP Abschlag zur Basis-Kondition) Gezielte Förderung besonders klimawirksamer Innovationsfelder (zum Beispiel Agroforst, Paludikultur, Agri-PV) laufend
Innovationsförderung Agrar- und Ernährungswirtschaft Entwicklung und Skalierung emissionsärmerer, ressourceneffizienter und resilienter Technologien laufend
Erneuerbare Energien Finanzierung der Energiewende im ländlichen Raum Ausbau erneuerbarer Energien, Speicherlösungen und Netzintegration laufend
Strategische Initiativen WALD-Initiative Mobilisierung privaten Kapitals für naturbasierte Klimaschutzbeiträge und Marktmechanismen laufend

Incentivierung nachhaltiger Investitionen 

Die Rentenbank setzt im Programmkreditgeschäft ein an Investitionszwecke gekoppeltes Konditionensystem ein, um Investitionen mit Klimaschutz- und Resilienzbeitrag gezielt zu fördern.

Top-Konditionen für „Nachhaltigkeit“ 

Im Programm „Nachhaltigkeit“ werden Investitionen in Precision Farming, Energieeffizienz und weitere nachhaltige Verwendungszwecke oder bodenschonende Bearbeitungsgeräte durch besonders günstige Top-Konditionen incentiviert. Die Maßnahme zielt auf Emissionsminderung und Effizienzsteigerung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und wird gegenüber dem Basiszins mit einem Zinsabschlag  von aktuell 20 Basispunkten bedacht. 

Zinsbonus „Klimabilanz“ 

Die Rentenbank setzt einen Zinsanreiz von 25 Basispunkten gegenüber der jeweiligen Programmkondition für die Erstellung betrieblicher Treibhausgasbilanzen. Damit möchte sie die Betriebe, die sich bereits auf den Weg der Dekarbonisierung gemacht haben, besonders unterstützen. Gleichzeitig soll der Zinsbonus eine Motivation für investierende Betriebe sein, eine Klimabilanz zu erstellen und sich so mit der eigenen Emissionssteuerung auseinanderzusetzen.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz 

Im Rahmen des Programms werden naturbasierte Maßnahmen gefördert, unter anderem bodenschonende Bewirtschaftung, Humusaufbau und Kohlenstoffspeicherung. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse aus Bundesmitteln und ergänzende zinsvergünstigte Darlehen. 

Datengrundlage & Emissionssteuerung

Zuschuss „Klimabilanz“ 

Ein Zuschuss der Rentenbank unterstützt die Erstellung von Klimabilanzen für landwirtschaftliche Betriebe, um Markteintritts- und Transaktionskosten für die THG-Erfassung zu reduzieren. Damit möchten wir die Endkreditnehmenden zur Erstellung der THG-Bilanz motivieren Reduktionspotenziale auf ihrem Betrieb zu erkennen. Die Auszahlung des Zuschusses beträgt bis zu 1.000 EUR und ist an einen Nachweis über das Bilanzierungsergebnis der Betriebe sowie eine Maßnahmenliste gekoppelt und soll die Betriebe zur initialen Klimabilanzierung motivieren.

Innovation und Transformation

Premiumkondition für „Zukunftsfelder im Fokus“ 

Besonders klimawirksame Innovationsfelder werden über eine stärkere Konditionenförderung von bis zu 45 Basispunkten gegenüber dem Basiszins adressiert. Beispiele sind Agroforst, Paludikultur, Agri-Photovoltaik sowie umweltschonende oder automatisierte Bewirtschaftungsformen.

Förderung von Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Die Rentenbank stärkt klimarelevante Innovationen entlang der agrarischen Wertschöpfungskette durch Instrumente wie Forschungsförderung, Nachrangdarlehen für Start-ups und Beteiligungen an VC-Fonds. Ziel ist die Entwicklung und Skalierung ressourceneffizienter, emissionsärmerer und resilienter Lösungen.

Finanzierung der Energiewende im ländlichen Raum

Die Rentenbank finanziert Investitionen in Wind-, Photovoltaik- und Bioenergieanlagen, Speichertechnologien sowie Infrastruktur für Verteilung und Netzintegration. Für ausgewählte Speicher- und Verteilvorhaben wird ein Zinsabschlag gewährt. Damit trägt die Förderung zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Deutschland bei.

Strategische Initiativen

Die Rentenbank engagiert sich in strategischen Initiativen zur Stärkung naturbasierter Klimaschutzbeiträge und zur Entwicklung geeigneter Marktmechanismen (zum Beispiel im Rahmen der WALD-Initiative). Ziel ist die Mobilisierung privaten Kapitals zur Stärkung natürlicher Ökosysteme und zur Honorierung von Klimaschutzleistungen. Der Status der Weiterentwicklung (zum Beispiel Machbarkeitsstudien, konzeptionelle Weiterarbeit) wird im Rahmen der jährlichen Fortschreibung transparent nachgehalten.

Finanzielle Mittel

Die Durchführung einzelner Maßnahmen erfordert in unterschiedlichem Umfang finanzielle Mittel. Insbesondere im Fördergeschäft gilt: Die Maßnahmen werden primär über die Konditionengestaltung und die Bereitstellung von Förderdarlehen beziehungsweise Zuschüssen umgesetzt. Der finanzielle Mitteleinsatz ist programmatisch bestimmt und über die jeweiligen Förderinstrumente abgebildet. Er stellt keine eigenen Investitionen oder Aufwände der Rentenbank dar. Entsprechend erfolgt keine gesonderte Zuordnung von CapEx oder OpEx.

Ergebnisse und erwartete Emissionsreduktionen

Die Rentenbank weist die Ergebnisse ihrer Klimaschutzmaßnahmen grundsätzlich anhand der Emissionsentwicklung sowie der Zielsystematik aus. Für Maßnahmen im Bankbetrieb lassen sich Wirkungsrichtungen direkt ableiten, beispielsweise die Fuhrpark-Elektrifizierung, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung oder der Bezug von Ökostrom.

Für das Fördergeschäft ist eine granulare quantitative Zuordnung einzelner Förderinstrumente zu konkreten Emissionsminderungen nur eingeschränkt möglich. Gründe hierfür sind insbesondere die hohe Komplexität und biologische Variabilität landwirtschaftlicher Emissionsprozesse, die heterogene Ausgangslagen auf Betriebsebene der Kreditnehmenden sowie zeitverzögerte Wirkungen von Investitionen und naturbasierten Maßnahmen. 

Letztlich ist die Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten aufgrund der kleinen Durchschnittsgröße landwirtschaftlicher Betriebe sowie aufgrund des Hausbankenprinzips schwer flächendeckend umzusetzen. Mithilfe des Zuschusses zur Erstellung von Klimabilanzen und der Förderung derselben mittels des Zinsbonus ist hier ein erster Schritt zur Verbesserung der Datenqualität erfolgt.