G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Im Jahr 2025 wurden gegen die Rentenbank keine Bußgelder aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens oder Handelns im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung verhängt. Ebenfalls gab es keine Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften. Auch für die Vorjahre liegen keinerlei bestätigte Fälle vor.
Maßnahmen zum Vorgehen gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Über den Verhaltenskodex für Mitarbeitende, spezifiziert in den zuvor beschriebenen internen Rahmenwerken, und die dazugehörigen Prozesse konnte ein präventiver Rahmen geschaffen werden, um Fälle von Korruption und Bestechung zu vermeiden. Sollte es zu Verstößen kommen, sind entsprechende Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert.
Alle Maßnahmen werden jährlich überprüft und an regulatorische Anforderungen sowie organisatorische Entwicklungen angepasst. Damit ist sichergestellt, dass das System robust bleibt und kontinuierlich weiterentwickelt wird.