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ESD-2 – Unternehmensspezifische Angabe: Förderung ländlicher Räume

Einordnung im Nachhaltigkeitsbericht

Die Förderung ländlicher Räume ist ein zentrales Element des gesetzlichen Förderauftrags der Landwirtschaftlichen Rentenbank und entfaltet wesentliche soziale Wirkungen auf Menschen und Gemeinschaften in ländlichen Regionen. Der Fokus dieser Förderung liegt auf regionalen und gemeinschaftsbezogenen Effekten, insbesondere im Hinblick auf Lebensqualität, soziale Teilhabe und strukturelle Stabilität.

Aufgrund seines querschnittlichen, regionalbezogenen Charakters lässt sich dieses Themenfeld nicht vollständig einem einzigen der thematischen ESRS-Sozialstandards zuordnen. Insbesondere stehen weder arbeitsbezogene Individualwirkungen, noch lieferketten- oder produktbezogene Effekte im Vordergrund, sondern mittelbare gesellschaftliche Wirkungen auf regionaler Ebene.

Vor diesem Hintergrund berichtet die Rentenbank die soziale Förderung ländlicher Räume als unternehmensspezifische Offenlegung. Der Fokus dieses Kapitels liegt auf den sozialen Wirkungen der Förderaktivitäten auf regionaler und gemeinschaftlicher Ebene, insbesondere in Bezug auf

  • Lebensqualität und gleichwertige Lebensverhältnisse,
  • soziale Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt,
  • Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastruktur und
  • regionale und soziale Resilienz.

Die spezifischen sozialen Wirkungen der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe werden im nachfolgenden Kapitel gesondert dargestellt. Positive und negative Auswirkungen, Risiken und Chancen unseres Geschäftsbetriebs sowie der wesentlichen Bestandteile unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf den Klimawandel finden sich im Kapitel E‑1.

Anwendungsbereich und betroffene Gruppen

Die Förderung ländlicher Räume adressiert insbesondere folgende mittelbar betroffene Gruppen:

  • Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Regionen,
  • lokale Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Akteure,
  • Kommunen, kommunale Einrichtungen, und kommunalnahe Unternehmen,
  • kleine und mittlere Unternehmen sowie regionale Initiativen und
  • Akteure der sozialen, kulturellen und touristischen Infrastruktur im ländlichen Raum.

Unseren räumlichen Geltungsbereich für den ländlichen Raum definieren wir als Städte und Gemeinden unter 50.000 Einwohnern außerhalb von Verdichtungsgebieten. Auf unserer Website kann unter Angabe der Postleitzahl des Investitionsstandortes geprüft werden, ob dieser unter den ländlichen Raum fällt. 

Auswirkungen, Investitionsobjekte und Empfänger

Die sozialen Wirkungen der Förderung ländlicher Räume ergeben sich aus der Rolle der Rentenbank als staatliches Förderinstitut. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags stellt die Bank Finanzierungsinstrumente bereit, die von Kommunen, Unternehmen und weiteren Akteuren für Investitionen in ländlichen Regionen genutzt werden. Diese Investitionen tragen zur Daseinsvorsorge und zur Stärkung der regionalen Infrastruktur sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort bei.

Die Rentenbank steuert die sozialen Wirkungen dabei über die Ausgestaltung ihrer Förderangebote. Förderbedingungen, Förderzwecke und Ausschlusskriterien legen den inhaltlichen Rahmen fest, in dem die Mittelverwendung erfolgt. Die konkrete Ausprägung der sozialen Effekte ergibt sich aus der Umsetzung der geförderten Maßnahmen durch die jeweiligen Projektträger und ist von regionalen, strukturellen und zeitlichen Faktoren abhängig.

Die sozialen Wirkungen entfalten sich in der Regel auf regionaler Ebene und sind überwiegend langfristig angelegt. Sie betreffen insbesondere Aspekte der Lebensqualität, der sozialen Teilhabe, der Stabilisierung ländlicher Strukturen sowie der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. 

Regionale Resilienz und strukturelle Stabilität

Ländliche Regionen stehen häufig vor besonderen Herausforderungen, etwa durch demografische Veränderungen, Abwanderung oder wirtschaftliche Strukturbrüche. Die Förderung ländlicher Räume zielt darauf ab, die strukturelle und soziale Resilienz dieser Regionen zu stärken, indem langfristig tragfähige Rahmenbedingungen für Wohnen, Arbeiten und gesellschaftliches Leben geschaffen werden.

Die sozialen Wirkungen entfalten sich hierbei überwiegend auf regionaler Ebene und sind auf langfristige Stabilisierung ausgerichtet.

Lebensqualität und Daseinsvorsorge

Die Förderung von Investitionen in technische und soziale Infrastruktur trägt dazu bei, den Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen in ländlichen Regionen sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere Bereiche wie Energie- und Wasserversorgung, Breitbandausbau, Verkehrsanbindung, Bildung, Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur sowie kommunale Einrichtungen.
Diese Investitionen leisten einen Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und stärken die Attraktivität ländlicher Räume als Wohn-, Arbeits- und Lebensorte.

Soziale Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die Unterstützung kommunaler Infrastruktur, der Nahversorgung sowie öffentlich zugänglicher Einrichtungen wirkt fördernd auf soziale Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Investitionen in Begegnungsorte, kulturelle Einrichtungen und soziale Infrastruktur unterstützen das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und tragen zur Stabilität lokaler Gemeinschaften bei.

Mittelbare Wirkungen wirtschaftsbezogener Förderungen

Förderungen wirtschaftlicher Aktivitäten im ländlichen Raum können mittelbar zur sozialen Entwicklung beitragen, etwa durch die Sicherung regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung. Diese Effekte werden im vorliegenden Kapitel ausschließlich als unterstützende soziale Begleitwirkungen eingeordnet. Eine quantitative Erfassung oder Zuordnung zu individuellen Begünstigten erfolgt nicht.

Governance, Steuerung und Sorgfaltspflicht

Die Förderung ländlicher Räume ist integraler Bestandteil des gesetzlichen Förderauftrags der Rentenbank und in die bestehenden Governance- und Steuerungsstrukturen eingebettet. Die Ausgestaltung der Förderprogramme erfolgt auf Basis klar definierter Förderbedingungen, beihilferechtlicher Vorgaben sowie interner Ausschluss- und Förderkriterien.

Aufgrund des Fördermodells über Hausbanken erfolgt die Steuerung sozialer Wirkungen überwiegend auf programmatischer Ebene. Die Rentenbank berücksichtigt soziale Aspekte im Rahmen ihrer Strategie-, Geschäftsmodell- und Wesentlichkeitsanalyse. Eine unmittelbare Einflussnahme auf einzelne Projektumsetzungen ist systembedingt begrenzt. Die sozialen Wirkungen der Förderung ländlicher Räume wurden im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentliches gesellschaftliches Wirkungsfeld identifiziert.

Einordnung in die Strategie

Analog zur Förderung der Landwirtschaft ist auch im Wirkungsfeld der ländlichen Räume das Förderkreditgeschäft der größte Hebel für die Umsetzung positiver Auswirkung. Dementsprechend werden auch für die Kundengruppen, die für die ländlichen Räume relevant sind, Maßnahmen, Kennzahlen und kurz- bis mittelfristige quantitative Ziele entwickelt.