ESD-1 – Unternehmensspezifische Angabe: Konventionelle und ökologische Landwirtschaft
Einordnung im Nachhaltigkeitsbericht
Die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe ist Kernbestandteil des gesetzlichen Förderauftrags der Landwirtschaftlichen Rentenbank und auf einen zentralen Berufsstand im ländlichen Raum gerichtet. Sie steht in engem Zusammenhang mit der Förderung ländlicher Räume, unterscheidet sich jedoch hinsichtlich der Art der sozialen Wirkungen und der betroffenen Gruppen.
Während das folgende Kapitel die sozialen Wirkungen der Förderung auf regionaler und gemeinschaftlicher Ebene beschreibt, liegt der Schwerpunkt dieses Kapitels auf den sozialen Wirkungen der Förderung für landwirtschaftliche Betriebe und die dort tätigen Personen. Im Mittelpunkt stehen die mittelbaren sozialen Effekte der Finanzierung auf die wirtschaftliche und soziale Stabilität landwirtschaftlicher Haushalte sowie auf Beschäftigung, Zukunftsperspektiven und Resilienz im Agrarsektor.
Aufgrund seines spezifischen Berufsstandsbezugs und in Abwesenheit sektoraler Standards lässt sich dieses Themenfeld nicht vollständig einem einzelnen thematischen ESRS-Sozialstandard zuordnen. Um der hohen Relevanz des Themenfeldes gerecht zur werden, berichten wir daher als unternehmensspezifische Angabe über die Auswirkungen der Förderung der Landwirtschaft.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde eine positive Auswirkung des Geschäftsmodells der Rentenbank in Bezug auf die breite Förderung der konventionellen sowie ökologischen Landwirtschaft als wesentlich ermittelt. Aufgrund der Überschneidungen der Themengebiete und einer ähnlichen Wirkungslogik werden diese Wirkungsfelder gemeinsam in einer unternehmensspezifischen Angabe dargestellt. Die in der Wesentlichkeitsanalyse bestimmte positive Auswirkung schlägt sich dabei über das Kreditportfolio in der nachgelagerten Wertschöpfungskette nieder. Der Einflussbereich der Rentenbank liegt insbesondere in der Incentivierung besonders nachhaltiger Investitionen über die attraktiven TOP- und Premium-Konditionen.
Umwelt- und klimabezogene Auswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion werden ausdrücklich nicht in diesem Kapitel behandelt, sondern in den Umweltstandards, insbesondere ESRS E1.
Anwendungsbereich und betroffene Gruppen
Die Rentenbank richtet ihre Förderung grundsätzlich an die Gesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Konventionelle und ökologische Betriebe stellen aus Sicht der Bank gleichwertige Zielgruppen dar. Programmspezifische Ausgestaltungen und Incentivierungen berücksichtigen unterschiedliche betriebliche Strukturen und Anforderungen, ohne eine wertende Differenzierung der Produktionsformen vorzunehmen.
Die im Rahmen dieses Kapitels betrachteten sozialen Wirkungen betreffen insbesondere folgende Gruppen:
- landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer,
- mitarbeitende Familienangehörige in landwirtschaftlichen Betrieben,
- Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben
- sowie in besonderem Maße junge Landwirtinnen und Landwirte und Hofnachfolgende.
Der Geltungsbereich umfasst landwirtschaftliche Betriebe der Primärproduktion unabhängig von Produktionsform, Betriebsgröße oder Rechtsform, sofern sie im Rahmen der Förderprogramme der Rentenbank antragsberechtigt sind.
Auswirkungen, Investitionsobjekte und Empfänger
Die sozialen Wirkungen der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe ergeben sich aus der mittelbaren Rolle der Rentenbank als staatliches Förderinstitut. Die Bank stellt über ihre Programmkredite langfristige und verlässliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, die von landwirtschaftlichen Betrieben zur Umsetzung betrieblicher Investitionen sowie zur Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Basis genutzt werden.
Die Rentenbank steuert die sozialen Wirkungen dabei nicht durch unmittelbare Einflussnahme auf einzelbetriebliche Entscheidungen, sondern über die programmatische Ausgestaltung ihrer Förderangebote. Förderzwecke, Laufzeiten, Konditionen und Zugangsvoraussetzungen definieren den Rahmen, in dem landwirtschaftliche Betriebe Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen.
Die sozialen Wirkungen entfalten sich überwiegend zeitlich verzögert und sind abhängig von betrieblichen, strukturellen und marktbezogenen Rahmenbedingungen. Sie betreffen insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe, die soziale Absicherung der landwirtschaftlichen Haushalte sowie die langfristige Perspektive des Berufsstands insgesamt. Die wirtschaftliche Stabilisierung landwirtschaftlicher Betriebe wirkt sich mittelbar auf die Sicherung von Beschäftigung aus. Insbesondere familiengeführte Betriebe sind häufig auf die Mitarbeit von Familienangehörigen sowie auf regionale Arbeitskräfte angewiesen.
Durch die Unterstützung langfristig tragfähiger Betriebsstrukturen kann die Förderung zur Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen beitragen und damit soziale Sicherheit im ländlichen Raum stärken.
Existenzsicherung und Einkommensstabilität
Landwirtschaftliche Betriebe sind in besonderem Maße von externen Einflussfaktoren wie Markt- und Preisvolatilitäten, Witterungsereignissen, Tierseuchen sowie steigenden Produktionskosten betroffen. Diese Faktoren können erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und die Lebenssituation der landwirtschaftlichen Haushalte haben.
Über Programme zur Produktions-, Investitions- und Liquiditätssicherung unterstützt die Rentenbank Betriebe bei der Finanzierung laufender Betriebsmittel sowie bei der Überbrückung temporärer Liquiditätsengpässe. Die Förderung kann dazu beitragen, Einkommensschwankungen abzufedern und das Risiko kurzfristiger Betriebsaufgaben mit sozialen Folgewirkungen zu reduzieren.
Anpassungsfähigkeit und betriebliche Entwicklung
Investitionsförderungen ermöglichen landwirtschaftlichen Betrieben, ihre Produktions- und Betriebsstrukturen an veränderte wirtschaftliche, technische und regulatorische Rahmenbedingungen anzupassen. Die sozialen Wirkungen ergeben sich insbesondere aus der Sicherung langfristiger Einkommensperspektiven sowie der Reduktion struktureller Anpassungsrisiken.
Charakteristisch für die Landwirtschaft sind lange Investitions- und Amortisationszeiträume, eine hohe Kapitalbindung sowie einkommensabhängige Schwankungen etwa durch Fruchtfolgen oder Ernteergebnisse. Die Bereitstellung langfristiger Finanzierung trägt dazu bei, diese strukturellen Besonderheiten sozial abzufedern.
Generationenwechsel und Zukunftsperspektiven
Die Förderung der Rentenbank unterstützt den Generationenwechsel in der Landwirtschaft, insbesondere durch gezielte Förderkonditionen für junge Landwirtinnen und Landwirte sowie Hofnachfolgende. Dies gilt für konventionell wie ökologisch wirtschaftende Betriebe gleichermaßen.
Die Sicherung tragfähiger wirtschaftlicher Perspektiven ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft zur Betriebsübernahme und trägt zur langfristigen sozialen Stabilität landwirtschaftlicher Familienbetriebe bei.
Förderung der ökologischen Landwirtschaft
Landwirtschaftliche kleine und mittelständische Unternehmen, die sich in der Umstellung hin zum Ökolandbau befinden, werden im Rahmen unserer „Zukunftsfelder im Fokus“ mit den bestmöglichen Premium-Konditionen gefördert. Durch diese Maßnahme unterstützen wir Betriebe, die sich gerade in einer besonderen Investitionsphase befinden. Dies kann beispielsweise den Erwerb von Maschinen oder den Bau von Ställen beinhalten. Durch diese attraktiven Konditionen unterstützen wir die Ziele der Bundesregierung in Bezug auf den Ausbau der Ökolandwirtschaft.
Einordnung in die Strategie
Die Förderung der Landwirtschaft ist als eine der Kernaufgaben der Rentenbank über die Förderstrategie in die Geschäftsstrategie eingebettet. In dieser werden Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen definiert.
Die Erfüllung des staatlichen Förderauftrags steht im Mittelpunkt der Geschäftsstrategie der Rentenbank und ihren Teilstrategien. Die Förderung der Landwirtschaft findet sich hier insbesondere in der Förderstrategie wie ? der, die die Versorgung der wichtigsten Kundengruppen der Rentenbank mit Förderkrediten sicherstellen soll. Da sich die Effizienz und Attraktivität der Förderprogramme insbesondere anhand ihrer Inanspruchnahme bewerten lässt, definiert die Förderstrategie quantitative Kennzahlen auf Ebene des Zusagevolumens und der Förderleistung. Zur Erreichung dieser Ziele werden entsprechende Maßnahmen – beispielsweise an die Förderinfrastruktur und interne Prozesse – formuliert. Ebenso werden kurz- bis mittelfristige jährliche Ziele bezogen auf das Fördervolumen und die Förderleistung formuliert.