S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Ansatz zur Vergütungstransparenz
Die Rentenbank verfolgt bei der Ausgestaltung ihrer Vergütungsstrukturen einen transparenten Ansatz. Dieser ist darauf ausgerichtet, die Nachvollziehbarkeit von Entgeltentscheidungen zu erhöhen und eine sachgerechte Einordnung von Vergütungsrelationen zu ermöglichen. Dabei wird zwischen tariflich und außertariflich geregelten Beschäftigungsverhältnissen unterschieden. Außertariflich Mitarbeitende werden in jedem Fall oberhalb der höchsten tariflichen Einstufung vergütet.
Gender-Pay-Gap
Der Gender-Pay-Gap beträgt im Berichtsjahr 14 %. Er wurde als prozentuale Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter ermittelt. Die Berechnung basiert auf der vertraglich vereinbarten Bruttojahresvergütung aller Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025. Mitarbeitende in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Elternzeit, sind hier berücksichtigt (ebenfalls mit der vertraglich vereinbarten Bruttojahresvergütung). Mitglieder des Vorstands wurden nicht einbezogen. In die Berechnung der jährlichen Bruttojahresvergütung wurden die vertraglich vereinbarten Bruttovergütungsbestandteile einbezogen. Nebenleistungen wie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung wurden nicht berücksichtigt.
Verhältnis zwischen höchster Vergütung und Medianvergütung
Ergänzend sieht die ESRS-Berichterstattung die Offenlegung des Verhältnisses zwischen der höchsten jährlichen Gesamtvergütung und der Medianvergütung der übrigen Beschäftigten vor. Diese Kennzahl wird als zusätzlicher Indikator für die Struktur der Vergütungsverhältnisse betrachtet.
Im Berichtsjahr lag diese Kennzahl bei 5,0. Die Berechnung basiert auf der vertraglich vereinbarten Bruttojahresvergütung aller Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2025. Mitarbeitende in einem ruhenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Elternzeit, sind hier berücksichtigt (ebenfalls mit der vertraglich vereinbarten Bruttojahresvergütung). Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Vergütung auf Vollzeitbasis zugrunde gelegt. Mitglieder des Vorstands wurden nicht einbezogen, da sie als Organmitglieder in keinem Arbeitsverhältnis mit der Bank stehen. In die Berechnung der jährlichen Bruttovergütung wurden die vertraglich vereinbarten Bruttovergütungsbestandteile einbezogen. Nebenleistungen wie Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung oder Dienstwagen wurden nicht berücksichtigt.