GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Das Vergütungssystem des Vorstands der Rentenbank besteht aus einem reinen Fixvergütungsmodell. Variable Vergütungskomponenten oder leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sind nicht vorgesehen. Entsprechend erfolgt keine Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen, Kennzahlen oder Leistungsindikatoren. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird durch den Verwaltungsrat festgelegt und regelmäßig überwacht.
Auch die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats enthält keine variablen oder leistungsabhängigen Bestandteile. Eine Anbindung der Vergütung an die Erreichung nachhaltigkeitsbezogener Zielsetzungen besteht nicht. Die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder wird durch Beschluss der Anstaltsversammlung festgelegt, der der Zustimmung der Rechtsaufsicht bedarf. Dabei wird sowohl der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Verwaltungsratsmitglieder als auch der wirtschaftlichen Lage der Rentenbank Rechnung getragen.
Das Vergütungsmodell reflektiert die Rolle der Rentenbank als öffentliche Förderbank. Mit diesem Modell stellt die Bank sicher, dass keine Fehlanreize entstehen und Entscheidungen strikt im Sinne des gesetzlichen Rahmens und Förderauftrags getroffen werden. Die Steuerung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte erfolgt daher nicht über monetäre Anreizmechanismen, sondern über die verbindliche Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Strategie, Geschäftsprozesse, Risikomanagement und Governance-Strukturen.