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Grundlagen der Rechnungslegung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank (im Folgenden: Rentenbank) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist unter der Nummer HRA 30636 im Handels­register des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Der Jahresabschluss der Rentenbank wird nach den Vorschriften des Han­dels­gesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kredit­instituts-Rechnungs-legungsverordnung – RechKredV) aufgestellt. Die Gliede­rung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform richtet sich nach den Formblättern der RechKredV. Im Formblatt vorgese­hene, aber in der Rentenbank nicht belegte Bilanz- und GuV-Posten sind nicht aufge­führt.

Unter Berücksichtigung des Befreiungstatbestandes des § 290 Absatz 5 in Verbindung mit § 296 Absatz 2 HGB besteht für die Rentenbank keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach HGB.

Die Bank ist von der Körperschaftsteuer gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 KStG und von der Gewerbesteuer gemäß § 3 Nummer 2 GewStG befreit. Latente Steuern gemäß § 274 HGB sind demnach im Jahresabschluss der Rentenbank nicht zu bilden.