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S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Die Rentenbank verfolgt einen integrierten Ansatz, um soziale Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihrer eigenen Belegschaft systematisch zu steuern. Ziel ist es, attraktive, sichere und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen sicherzustellen sowie die fachliche und persönliche Entwicklung der Mitarbeitenden langfristig zu fördern.

Die Personalstrategie ist mit der Gesamtstrategie der Bank verzahnt und bildet den Rahmen für personalbezogene Zielsetzungen und Maßnahmen. Sie ist darauf ausgerichtet, eine leistungs- und zukunftsfähige Organisation zu sichern sowie qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, zu binden und weiterzuentwickeln. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Erreichung der strategischen Ziele der Bank.

Konzepte zur Sicherstellung eines fairen und sicheren Arbeitsumfeldes

Die Bank verfolgt das Ziel, faire und verlässliche Beschäftigungsbedingungen sowie eine moderne Arbeitsorganisation sicherzustellen. Dazu gehören transparente Vergütungsstrukturen, nachvollziehbare Beschäftigungsbedingungen und flexible Arbeitsmodelle, die unterschiedliche Lebensphasen berücksichtigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben unterstützen.

Ein zentraler Bestandteil dieses Ansatzes ist die systematische Einbindung von Mitarbeitenden und Mitbestimmungsgremien in personalbezogene Fragestellungen. Der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte wirken bei der Weiterentwicklung relevanter Rahmenbedingungen mit und bringen unterschiedliche Perspektiven in Entscheidungsprozesse ein. Die konkrete Ausgestaltung von Beteiligungs- und Austauschformaten wird in S1-2 näher erläutert.

Die familien- und lebensphasenorientierte Ausrichtung der Personalpolitik wird durch externe Qualitätssicherungsinstrumente ergänzt. Entsprechende Maßnahmen und Angebote werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um langfristig gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen zu unterstützen.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Bestandteil der langfristigen Personalstrategie. Die Rentenbank verfolgt das Ziel, die fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen ihrer Belegschaft systematisch zu stärken, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Geschäftsmodells gerecht zu werden.

Zur Unterstützung der strategischen Personalsteuerung werden geeignete qualitative und quantitative Steuerungsgrößen herangezogen. Die konkrete Ausgestaltung der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die zugrunde liegenden Kennzahlen werden in den entsprechenden Offenlegungsanforderungen des S1-Standards dargestellt.

Gesundheits- und Arbeitsschutz sind bei der Rentenbank durch verbindliche Regelungen, Prozesse und Maßnahmen systematisch verankert.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Arbeitsschutzorganisation sorgen für Prävention, regelmäßige Gefährdungsanalysen und Sensibilisierung für physische wie psychische Gesundheit. Die betriebliche Arbeitsschutzorganisation bildet dabei den Rahmen für innerbetriebliche Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen am Arbeitsplatz sicherstellen sollen. Zur Organisation dieser Maßnahmen setzt die Rentenbank einen Arbeitsschutzausschuss ein, zu dem ein vom Vorstand ernannter Arbeitgebervertreter, der Betriebsarzt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sicherheitsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung sowie Vertreter der Abteilung People Management und des Personalrats gehören. Zu den Aufgaben dieses Ausschusses zählen insbesondere die Koordination präventiver Maßnahmen, die Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen und die Analyse von Arbeitsunfällen.

Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung von Diversität

Wir verpflichten uns in unseren Nachhaltigkeitsleitlinien zur Anerkennung der Vielfalt unserer Mitarbeitenden und sehen diese als Bereicherung für unser Unternehmen an. Dies umfasst explizit Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität und sexuelle Orientierung. Über die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt verpflichten wir uns, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist sowie Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt bietet.

Aufbauend auf unseren Verpflichtungen sind Chancengerechtigkeit, Diversität und Diskriminierungsfreiheit grundlegende Prinzipien unserer Personalarbeit. Ziel ist es, ein respektvolles und wertschätzendes Arbeitsumfeld zu fördern, in dem unterschiedliche Hintergründe, Erfahrungen und Lebenssituationen anerkannt und einbezogen werden.

Verbindliche Regelwerke und Vereinbarungen bilden den Rahmen für diesen Anspruch und unterstützen eine diskriminierungsfreie Zusammenarbeit. Ergänzend stehen den Mitarbeitenden vertrauliche Anlaufstellen zur Verfügung, um Anliegen oder mögliche Verstöße anzusprechen. Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion werden bedarfsorientiert weiterentwickelt und in den entsprechenden thematischen Abschnitten des S1-Standards konkretisiert.

Konzepte zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden im Gleichstellungsplan festgeschrieben. Der Gleichstellungsplan vereint eine Bestimmung des Ist-Zustandes über diverse Metriken mit Maßnahmen und Zielen für die folgenden vier Jahre. Er wird unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrats und der Abteilung People Management erstellt und vom Vorstand verabschiedet.

Die Förderung der Inklusion in der Rentenbank basiert auf einer Inklusionsvereinbarung, die zwischen dem Vorstand, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung unter Mitwirkung des Inklusionsbeauftragten der Rentenbank geschlossen wurde. Die Vereinbarung definiert Ziele und Aufgaben zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und wird durch einen Maßnahmenkatalog ergänzt, der die Zielsetzungen konkretisiert und kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Menschenrechte als normativer Rahmen

Die Rentenbank ist mit ihrem einzigen Standort in Frankfurt am Main an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und diverse weitere Vorschriften gebunden. Dies umfasst die Wahrung der Menschenrechte sowie die Vermeidung von Zwangsarbeit und Menschenhandel. Oft überschneiden sich die uns betreffenden deutschen Arbeitsschutzvorschriften mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschrechte oder gehen über diese hinaus.

Mit der im Jahr 2020 veröffentlichten Erklärung zur Achtung der Menschenrechte und der ILO-Kernarbeitsnormen bekennen wir uns zur Wahrung und zum Schutz der universellen Menschenrechte sowie der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in unserem Einflussbereich. Die Strategie der Rentenbank im Umgang mit der eigenen Belegschaft orientiert sich an internationalen Standards, insbesondere an den Übereinkommen der ILO.

Aufgrund des ausschließlich in Deutschland verorteten Geschäftsmodells bestehen keine erhöhten menschenrechtlichen Risiken im Hinblick auf die eigene Belegschaft.

Unabhängig davon sind interne Verfahren und Beschwerdemechanismen etabliert, die eine frühzeitige Identifikation und Bearbeitung möglicher Risiken unterstützen. Die entsprechenden Regelungen und Prozesse werden in den weiteren Abschnitten des S1-Standards näher erläutert.