S1-10 – Angemessene Entlohnung
Grundsätze der Vergütung
Die Rentenbank gestaltet die Vergütung ihrer Beschäftigten auf Basis klarer, nachvollziehbarer und diskriminierungsfreier Grundsätze. Das auf alle Mitarbeitende anwendbare Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, eine angemessene Entlohnung sicherzustellen, die sich an transparenten Kriterien orientiert und innerhalb eines einheitlichen rechtlichen und tariflichen Rahmens erfolgt.
Das risikoaverse Geschäftsmodell der Rentenbank, ihre öffentlich-rechtliche Rechtsform sowie ihre Wettbewerbsneutralität spiegeln sich auch im Vergütungssystem der Bank wider. Die Rentenbank wendet für alle Beschäftigten sowie den Vorstand ein reines Fixvergütungssystem an.
Angemessenheit und rechtlicher Rahmen
Durch die Anwendung der tariflichen Regelungen und außertariflicher Vergütungsbestandteile orientiert sich die Entlohnung aller Mitarbeitenden an verbindlichen Referenzwerten. Vergütungen unterhalb gesetzlicher Mindeststandards bestehen nicht.
Da die Rentenbank ausschließlich in Deutschland tätig ist, unterliegen alle Beschäftigten denselben strengen arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.
Einordnung im Kontext der sozialen Verantwortung
Die dargestellten Vergütungsgrundsätze sind Bestandteil eines umfassenden Verständnisses fairer Beschäftigungsbedingungen. Neben der angemessenen Entlohnung tragen weitere Elemente wie sozialer Schutz und Absicherung in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen zur sozialen Verantwortung der Bank gegenüber ihrer Belegschaft bei.
Daran anknüpfend beschreibt S1-11, wie die Rentenbank auf Basis des gesetzlichen Sozialversicherungssystems sowie ergänzender betrieblicher Leistungen einen verlässlichen Sozialschutz für ihre Beschäftigten ausgestaltet.