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E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz

Die Landwirtschaftliche Rentenbank versteht Klimaschutz als zentralen Bestandteil ihres gesetzlichen Förderauftrags und ihrer gesamtstrategischen Ausrichtung. Vor dem Hintergrund der Transformation des Agrar- und Ernährungssektors unterstützt die Bank Investitionen in zukunftsfähige Produktions- und Wirtschaftsweisen und reduziert zugleich die eigenen klimabezogenen Auswirkungen. Der Übergangsplan beschreibt den Transformationspfad der Rentenbank zur Dekarbonisierung des Bankbetriebs sowie – als wesentlicher Hebel – zur Minderung der finanzierten Emissionen im Förder- und Bankgeschäft.

Rolle der Klimastrategie als Übergangsplan

Mit der im Jahr 2024 veröffentlichten Klimastrategie hat die Rentenbank erstmals einen formellen Übergangsplan vorgelegt. Dieser verbindet wissenschaftsbasierte Zielsetzungen, ein strukturiertes Maßnahmenportfolio sowie institutionalisierte Steuerungs- und Überwachungsprozesse. Der Übergangsplan erstreckt sich auf alle wesentlichen Emissionsquellen der Bank, insbesondere auf den Bankbetrieb (Scope 1 und Scope 2) sowie die finanzierten Emissionen des Förder- und Bankgeschäfts (Scope 3 Kategorie 15).

Die Klimastrategie wird mindestens jährlich überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass neue regulatorische Anforderungen, methodische Weiterentwicklungen (zum Beispiel Emissionsfaktoren, Datenverfügbarkeit) sowie Veränderungen in der Portfoliozusammensetzung zeitnah berücksichtigt werden.

Einbettung in Geschäftsstrategie, Finanzplanung und Governance

Der Übergangsplan ist integraler Bestandteil der Klimastrategie und wird sukzessive in die Abstimmung mit den Facheinheiten eingebettet. Im Rahmen des Geschäftsmodells und Förderauftrages der Rentenbank liegt ein Fokus auf der Betriebsökologie und dem Förderangebot, insbesondere bei der Entwicklung neuer Förderprodukte. Die Klimaziele und die wesentlichen Elemente des Übergangsplans wurden vom Vorstand genehmigt.

Vereinbarkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens

Die Rentenbank bekennt sich ausdrücklich zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Die klimabezogene Steuerung basiert auf einer jährlichen THG-Bilanzierung des Bankbetriebs nach dem GHG-Protocol sowie der finanzierten Emissionen nach PCAF. Für den Bankbetrieb strebt die Rentenbank Netto-Klimaneutralität bis 2040 an.

Die THG-Bilanzierung des Bestandsportfolios wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2024 für das Basisjahr 2023 durchgeführt und bildet die Grundlage der Zielableitung und Fortschrittsmessung für die finanzierten Emissionen. Die Rentenbank richtet ihre Zielsetzung für die finanzierten Emissionen an wissenschaftlich hergeleiteten Transformationspfaden aus. Als Förderbank des Bundes für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum macht die Finanzierung der Landwirtschaft einen großen Teil des Portfolios und den wesentlichen Teil der finanzierten Emissionen aus. Da diese Emissionen aus biologischen Prozessen stammen, ist eine vollständige Klimaneutralität in diesem Sektor nach derzeitigem Stand nicht erreichbar. Die Rentenbank finanziert keine Aktivitäten im Bereich Kohle, Öl und Erdgas, was die Dekarbonisierung des Landwirtschaftsportfolios zum zentralen Hebel macht.

Vor diesem Hintergrund knüpft die Rentenbank ihre Portfoliosteuerung an sektorspezifische Reduktionspotenziale und setzt sich bis 2030 das Ziel, die finanzierten Emissionen um insgesamt 20 % gegenüber dem Basisjahr 2023 zu reduzieren. Die Zielableitung orientiert sich dabei an wissenschaftlich gestützten Referenzpfaden (unter anderem den UBA-Projektionen) und berücksichtigt die Notwendigkeit eines gesamtwirtschaftlichen Zusammenspiels der Sektoren zur Erreichung des Paris-Ziels.

Dekarbonisierungshebel und Maßnahmen

Das größte Potenzial zur Emissionsminderung liegt im Landwirtschaftsportfolio, das im Berichtsjahr einen wesentlichen Teil der finanzierten Emissionen verursachte. Ein weiterer Fokuspunkt liegt in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die finanzierten Emissionen werden gemäß PCAF ermittelt und in E1-6 ausgewiesen; die Maßnahmen zur Zielerreichung werden in E1-3 detailliert beschrieben.

Die Umsetzung des Übergangsplans für den Bankbetrieb erfolgt anhand drei zentraler Dekarbonisierungshebel, die die Rentenbank im Rahmen ihrer Analysen identifiziert hat.

Dekarbonisierungshebel Maßnahme
Elektrifizierung Elektrifizierung des Fuhrparks
Wärmeversorgung Anschluss an Fernwärme
Erneuerbare Energie Bezug von Ökostrom

 

Darüber hinaus verfolgt die Rentenbank diverse Maßnahmen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Emissionen ihrer nachgelagerten Wertschöpfungskette haben. Während sich Förderungen erneuerbarer Energien direkt auswirken, hat die Beteiligung an strategischen Initiativen insbesondere über den Sektorfokus des Kreditportfolios implizite Auswirkungen.

Dekarbonisierungshebel Maßnahme
Incentivierung nachhaltiger Investitionen Top-Kondition (aktuell 20 BP Abschlag zur Basis-Kondition)
Datengrundlage & Emissionssteuerung Zinsbonus „Klimabilanz“ (aktuell 25 BP)
Zuschuss „Klimabilanz“ (bis 1.000 EUR)
Transformation & Zukunftstechnologien Premium-Kondition (aktuell 40 BP Abschlag zur Basis-Kondition)
Naturbasierte Lösungen Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Innovation & Transformation Innovationsförderung Agrar- und Ernährungswirtschaft
Erneuerbare Energien Finanzierung der Energiewende im ländlichen Raum
Strategische Initiativen WALD-Initiative

Investitionen und Finanzmittel zur Umsetzung

Die Umsetzung des Übergangsplans wird durch Finanzmittel auf zwei Ebenen unterstützt. Im Bankbetrieb erfolgen Investitionen zur Senkung der Scope-1- und Scope-2-Emissionen (zum Beispiel Maßnahmen zur Energieeffizienz, perspektivische Umstellung der Wärmeversorgung, Elektrifizierung des Fuhrparks). Auch die Auswahl von Betriebsmitteln kann hiervon beeinflusst werden.

Im Förder- und Bankgeschäft können Fördervolumina zur Mobilisierung klimawirksamer Investitionen bei den Endkreditnehmenden bereitgestellt und  die Konditionssteuerung als Incentivierung genutzt werden. So zum Beispiel die Bereitstellung thematischer Programmkredite sowie Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse.

Die Umsetzung des Übergangsplans erfolgt bei der Rentenbank nicht über klassische produktive CapEx im Sinne industrieller Transformationsinvestitionen, sondern primär über die Ausgestaltung des Förder- und Kreditgeschäfts. Die hierfür eingesetzten Finanzmittel spiegeln sich in den zugesagten und ausgereichten Fördervolumina klimawirksamer Programme wider. Eine separate CapEx-Planung ist aufgrund des Geschäftsmodells nicht anwendbar.

Qualitative Bewertung eingeschlossener Emissionen und Übergangsrisiken

Unter „eingeschlossenen“ beziehungsweise „gebundenen“ Treibhausgasemissionen werden nach ESRS künftige Emissionen verstanden, die voraussichtlich während der Nutzungs- beziehungsweise Lebensdauer der wichtigsten Vermögenswerte oder Produkte verursacht werden und dadurch das Erreichen von Emissionsreduktionszielen erschweren oder Übergangsrisiken erhöhen können. 

Eigene Geschäftstätigkeit

Für den Bankbetrieb bestehen keine wesentlichen Lock-in-Effekte aus treibhausgas- oder energieintensiven Anlagen im Sinne langfristig gebundener Emissionspfade. Der operative Footprint der Rentenbank wird im Wesentlichen durch Energiebezug und Gebäudebetrieb bestimmt und ist durch Umstellungen (zum Beispiel Wärmeversorgung, Strombezug, Effizienzmaßnahmen) grundsätzlich steuer- und reduzierbar. 

Förder- und Bankgeschäft 

Die wesentlichen klimabezogenen Emissionen der Rentenbank resultieren aus dem Förderportfolio, insbesondere aus der Landwirtschaft. Diese Emissionen sind überwiegend nicht „eingeschlossen“ im Sinne einer bankseitig unvermeidbaren, über lange Nutzungsdauern festgeschriebenen Emissionsstruktur, sondern entstehen aus laufenden Produktionsprozessen, die grundsätzlich durch technologische, betriebliche und naturbasierte Maßnahmen beeinflusst werden können. Gleichzeitig können strukturelle Residualemissionen im Landwirtschaftssektor – insbesondere aufgrund biologischer Prozesse – auch bei ambitionierter Transformation fortbestehen. 

Für die Rentenbank ergeben sich daraus keine wesentlichen Übergangsrisiken für die eigene Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage. Aufgrund des Hausbankenprinzips wirken klimabezogene Übergangsrisiken mittelbar über die Bonität und Stabilität der durchleitenden Kreditinstitute (siehe Kapitel E1-9).

EU-Taxonomie und Kohle/Öl/Gas-Exposition

Die Rentenbank unterliegt im Berichtsjahr keinen spezifischen Offenlegungspflichten nach den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomieverordnung zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Entsprechend erfolgt keine quantitative Ausweisung.

Unabhängig davon ist die Rentenbank nicht in kohle-, öl- oder gasbezogene wirtschaftliche Tätigkeiten investiert. Es bestehen weder direkte Finanzierungen noch signifikante Finanzierungs- oder Investitionsvolumina (CapEx) mit Bezug zu diesen Sektoren. Im Wertpapiergeschäft treten ausschließlich Finanzinstitute als Gegenparteien auf.

Einordnung im Kontext Paris-abgestimmter EU-Referenzwerte

Die Rentenbank ist nicht von Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten ausgenommen. Aufgrund des Förderbankmodells und der Portfoliostruktur bestehen keine typischen Ausschlussmerkmale (zum Beispiel direkte Tätigkeiten in stark kohlenstoffintensiven Industrien wie Kohle/Öl/Gas, Stahl, Zement oder kontroverse Waffen). 

Fortschrittsmessung und Monitoring

Die Fortschritte bei der Umsetzung des Übergangsplans werden jährlich überprüft. Grundlage ist die wiederkehrende THG-Messung des Bankbetriebs mittels VfU-Tool sowie der finanzierten Emissionen nach PCAF. Dabei dient ein etabliertes Fachkonzept zur THG-Messung der Qualitätssicherung und wird regelmäßig weiterentwickelt. Der Status der Zielerreichung wird in E1-4 dargestellt; die Maßnahmen zur Zielerreichung werden in E1-3 erläutert.