GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die Rentenbank wendet die Grundsätze der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Einklang mit den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an. Die Sorgfaltspflicht ist integraler Bestandteil der Governance-, Strategie- und Steuerungsstrukturen der Bank und wird nicht als isolierter Prozess ausgestaltet.
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze in der Nachhaltigkeitserklärung |
|---|---|
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 GOV-2, ESRS 2 GOV-3, ESRS 2 SBM-3 |
| b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 SBM-2, ESRS 2 IRO-1 |
| c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1, ESRS 2 SBM-3, ESRS E1-6 |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS E1-3, ESRS S1-4 |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS E1-4, ESRS S1-5 |