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Rechnungslegungsprozess

Inhalt des Rechnungslegungsprozesses ist es, die Kontierung und Ver­arbeitung eines Geschäftsvorfalls bis zur Aufstellung des erforderlichen Jahresabschlusses abzubilden. Inhalt des Rechnungslegungsprozesses ist es, die Kontierung und Ver­arbeitung eines Geschäftsvorfalls bis zur Aufstellung des erforderlichen Jahresabschlusses abzubilden.

Ziel des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS ist die Einhaltung der Rech­nungslegungsstandards und -vorschriften sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung.

Die Rentenbank bilanziert nach den Vorschriften des HGB und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV).

Die Regelungen werden in Handbüchern und Arbeitsanweisungen doku­men­tiert. Der Bereich Finanzen überwacht diese regelmäßig und passt sie an veränderte gesetzliche, regulatorische und prozessuale Anforderungen an. Die Einbindung des Bereichs Finanzen in den „Neue-Produkte-Prozess“ stellt die sachgerechte rechnungslegungsbezogene Abbildung neuer Produkte sicher.

Die Dokumentation des Rechnungslegungsprozesses entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und ist für sachkundige Dritte nachvollziehbar. Bei der Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen werden die gesetzlichen Fristen beachtet.

Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesent­lichen Organisationseinheiten sind klar getrennt. Für die Geldgeschäfts-, Darlehens-, Wertpapier- und Passivbuchhaltung sind den verschiedenen Organisationseinheiten entsprechende Nebenbücher zugeordnet und werden von diesen überwacht. Die Daten der Nebenbücher werden über auto­mati­sierte Schnittstellen ins Hauptbuch übertragen. Für die Buchhaltung, die Festlegung von Kontierungsregeln, die Buchungssystematik, die Buchungs­programmsteuerung und die Administration des Finanzbuchhaltungssystems ist der Bereich Finanzen zuständig.

In der Finanzbuchhaltung setzt die Rentenbank Standardsoftware ein. Die Vergabe aufgabenspezifischer Berechtigungen schützt den Rechnungs­legungsprozess vor unbefugten Zugriffen. Plausibilitätsprüfungen erfolgen regelmäßig. Außerdem sollen das Vier-Augen-Prinzip, standardisierte Ab­stimmungsroutinen sowie Soll-Ist-Vergleiche im Finanzsystem sicherstellen, dass Fehler zeitnah entdeckt und korrigiert werden. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen dem korrekten Ansatz, dem Ausweis und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden.

Die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS/RMS wird durch regelmäßige prozessunabhängige Prüfungen der Internen Revision überwacht.

Im Rahmen des Management-Informations-Systems wird zeitnah, qualitäts­gesichert und relevant an die Verantwortlichen berichtet. Über die aktuelle Geschäftsentwicklung werden der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse regelmäßig vom Vorstand in Kenntnis gesetzt. Außerdem werden sie zeitnah über besondere Ereignisse informiert.