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Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Jahr 2024 wurden Rahmenvereinbarungen mit Landesförderinstituten für die Vergabe von Förderdarlehen im Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 2.155 Mio. EUR (2.400 Mio. EUR) abgeschlossen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden ausschließlich als Absicherungsinstrumente für bestehende oder absehbare Marktpreisrisiken genutzt. Das Volumen der Geschäfte ist durch kontrahenten- und produktbezogene Limite begrenzt und wird im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend überwacht.

Derivative Geschäfte

Gemäß § 285 Nr. 19 HGB sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Geschäfte wie folgt dargestellt (Netting- und Collateral-Vereinbarungen wurden in der Aufstellung nicht berücksichtigt):

Derivate im Anlagebuch zur Absicherung von Nominalwerte
31.12.2024
Mio. EUR
Nominalwerte
31.12.2023
Mio. EUR
Marktwerte
positiv

31.12.2024
Mio. EUR
Marktwerte negativ
31.12.2024
Mio. EUR
Zinsrisiken 123.466 126.982 2.757  
  • davon €STR-Swaps
1.200 2.120 0 0
  • davon in Swaps eingebettete Kündigungs- und Wandlungsrechte
2.323 2.377 133 144
Swaptions (Verkäufe) 49 49 0 1
Zinsrisiken gesamt 123.515 127.031 2.757 4.566
Währungsrisiken        
Zins-Währungsswaps 35.860 35.390 1.174 1.339
Devisenswaps 3.714 5.698 56 5
Währungsrisiken
gesamt
39.574 41.088 1.230 1.344
Zins- und Währungsrisiken gesamt 163.089 168.119 3.987 5.910


Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Restlaufzeiten folgendermaßen auf:

Derivate im Anlagebuch Nominalwerte
Zinsrisiken

31.12.2024
Mio. EUR
Nominalwerte
Zinsrisiken

31.12.2023
Mio. EUR
Marktwerte
Währungsrisiken

31.12.2024
Mio. EUR
Marktwerte
Währungsrisiken

31.12.2024
Mio. EUR
  • bis drei Monate
8.166 6.716 6.887 7.412
  • mehr als drei Monate bis ein Jahr
10.718 11.485 5.003 2.686
  • mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
64.691 64.053 22.116 25.247
  • mehr als fünf Jahre
39.940 44.777 5.568 5.743
Gesamt 123.515 127.031 39.574 41.088


Die derivativen Geschäfte gliedern sich nach Kontrahenten folgendermaßen auf:

Derivate im Anlagebuch Nominalwerte

31.12.2024
Mio. EUR
Nominalwerte

31.12.2023
Mio. EUR
Marktwerte
positiv

31.12.2024
Mio. EUR
Marktwerte
negativ

31.12.2024
Mio. EUR
Banken in der OECD 153.089 158.283 3.889 5.442
Sonstige Kontrahenten in der OECD 10.000 9.836 98 468
Gesamt 163.089 168.119 3.987 5.910


Angaben nach § 285 Nr. 23 HGB zu Bewertungseinheiten

Zum Bilanzstichtag waren Grundgeschäfte wie folgt in Bewertungseinheiten zusammengefasst:

Bilanzposten Risikoart Buchwert 
2024
Mio. EUR
Buchwert
2023
Mio. EUR
abgesichertes Risiko/
Nominalwert
2024
Mio. EUR
abgesichertes Risiko/
Nominalwert
2023
Mio. EUR
Andere Forderungen an Kreditinstitute Währung 27 27 32 32
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Währung 3.741 4.011 3.745 3.945
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Währung 27 27 29 27
Verbriefte Verbindlichkeiten Währung 34.801 37.518 35.768 37.062
Nachrangverbindlichkeiten Währung - -   -


Für die Beschreibung der qualitativen Bildung von Bewertungseinheiten verweisen wir auf den Abschnitt zu Bewertungseinheiten/Währungsumrechnung.

Bezüge des Vorstands und des Verwaltungsrats

Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder der Bank gemäß § 285 Nr. 9a HGB 1.580 Tsd. EUR (1.577 Tsd. EUR). Für die einzelnen Vorstandsmitglieder wurde im Geschäftsjahr 2024 folgende Vergütung ausgezahlt:

Aufgliederung Fixe Bezüge
Tsd. EUR
Sonstige Bezüge
Tsd. EUR
Gesamt
Tsd. EUR
Nikola Steinbock 550 12 562
Dietmar Ilg 500 8 508
Dr. Marc Kaninke 500 10 510
Vorstand gesamt 1.550 30 1.580

 

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31. Dezember 2024 insgesamt 22.596 Tsd. EUR (24.650 Tsd. EUR) zurückgestellt. An laufenden Versorgungsbezügen sind 1.706 Tsd. EUR (1.663 Tsd. EUR) gezahlt worden.

Gemäß der Vergütungsregelungen beträgt die jährliche Grundvergütung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats 30 Tsd. EUR, seiner Stellvertreterin bzw. seines Stellvertreters 20 Tsd. EUR und aller weiteren Verwaltungsratsmitglieder jeweils 10 Tsd. EUR. Weiter wurde je Ausschussmitgliedschaft eine Vergütung von 2 Tsd. EUR bzw. für den jeweiligen Ausschussvorsitzenden 4 Tsd. EUR festgelegt. Die Vergütung für Mitglieder der Bundesregierung, die aufgrund § 7 Absatz 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank Mitglied des Verwaltungsrats sind, sowie für die Vertreterin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gemäß § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank wurde auf 0 EUR festgesetzt.

Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge unserer Verwaltungsratsmitglieder betragen 239,2 Tsd. EUR (236,7 Tsd. EUR).

In der folgenden Tabelle sind die individuellen Bezüge aufgeführt:

Mitglied Zeitraum Vergütung
in Tsd. EUR (gerundet)
  2024 2023 2024 2023
Joachim Rukwied 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 46,0 46,0
Cem Özdemir 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 0,0 0,0
Silvia Bender  1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 0,0 0,0
Petra Bentkämper 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 5,1 10,0
Dr. Frank Czichowski 4.7. - 31.12. - 7,9 -
Jan Fries 1.1. - 31.12. - 10,0 -
Dr. Holger Hennies 1.1. - 31.12. 27.3. - 31.12. 10,0 7,6
Franz-Josef Holzenkamp 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Markus Kamrad - 1.1. - 27.4. - 3,3
Michaela Kaniber 1.1. - 31.12. - 10,0 -
Torsten Krawczyk 4.7. - 31.12. - 4,9 -
Bernhard Krüsken 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 18,0 18,0
Detlef Kurreck 1.1. - 4.7. 1.1. - 31.12. 5,1 10,0
Stefanie Münz 4.7. - 31.12. - 6,9 -
Dr. Marcus Pleyer 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 18,0 18,0
Michael Reuther 1.1. - 4.7. 1.1. - 31.12. 8,2 16,0
Dr. Birgit Roos 1.1. - 4.7. 1.1. - 31.12. 7,2 14,0
Harald Schaum 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Karsten Schmal 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 13,0 12,0
Daniela Schmitt - 1.1. - 31.12. - 10,0
Rainer Schuler 1.4. - 31.12. - 4,9 -
Werner Schwarz - 1.1. - 31.12. - 14,0
Tim Schwertner 1.1. - 4.7. 1.1. - 31.12. 5,1 10,0
Sven Schulze 1.1. - 31.12. - 10,0 -
Susanne Schulze Bockeloh 4.7. - 31.12. - 6,0 -
Dr. Caroline Toffel 1.1. - 31.12. 1.1. - 31.12. 14,0 14,0
Esther Uleer - 1.6. - 31.12. - 5,8
Gesamtvergütung     239,2 236,7


Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach § 267 Absatz 5 HGB

Personalbestand 2024 2023
  Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt
Vollzeitkräfte 227 125 352 208 120 328
Teilzeitkräfte 23 76 99 19 73 92
Gesamt 250 201 451 227 193 420


Insgesamt waren in der Rentenbank im Jahresdurchschnitt 201 Mitarbeiterinnen (193) und 250 Mitarbeiter (227) – Voll- und Teilzeitbeschäftigte – unter Vertrag.

Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und § 340a Absatz 4 Nr. 2 HGB

Auf die Nennung der Gesellschaften nach § 285 Nr. 11 HGB haben wir gemäß § 286 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet, weil sie für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank von untergeordneter Bedeutung sind.

Nach § 340a Absatz 4 Nr. 2 HGB sind im Folgenden die Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, die fünf von Hundert der Stimmrechte überschreiten, angegeben:

  • Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover

Sonstige Haftungsvereinbarungen

Die Rentenbank hat sich in Form einer Patronatserklärung verpflichtet, sofern und solange sie 100 % der Anteile an der LR Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main hält, diese finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen.

Abschlussprüferhonorare gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Die Abschlussprüferhonorare der Rentenbank beziffern sich wie folgt:

Aufgliederung1 2024
Tsd. EUR
2023
Tsd. EUR
Abschlussprüfungsleistungen 482,8 486,2
Andere Bestätigungsleistungen 117,3 110,1
Sonstige Leistungen 18,0 5,1
Gesamtbetrag 618,1 601,4

Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, waren nicht zu verzeichnen.


Ergebnisverwendungsvorschlag gemäß § 285 Nr. 34 HGB

Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte bezüglich der Verwendung des Ergebnisses vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsrats. 

Der Vorschlag für die Jahresüberschuss- und Gewinnverwendung 2024 sieht folgende Beschlüsse vor:

  • Von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 38.000.000 EUR werden 19.000.000 EUR nach § 2 Absatz 2 LR-Gesetz der Hauptrücklage zugewiesen.
  • Aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 19.000.000 EUR werden 9.500.000 EUR dem Zweckvermögen des Bundes zugeführt und 9.500.000 EUR dem Förderungsfonds zufließen.


Angabe der Mandate gemäß § 340a Absatz 4 Nr. 1 HGB

Nachfolgend sind die Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 3 HGB), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Rentenbank wahrgenommen werden, gemäß § 340a Absatz 4 Nr. 1 HGB aufgeführt:

Nikola Steinbock                                      
Universitätsklinikum Leipzig, AöR
(Mitglied des Aufsichtsrats)

Dietmar Ilg                                                  
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
(Mitglied des Aufsichtsrats)

Internationales Bankhaus Bodensee AG  
(Mitglied des Aufsichtsrats)

VR Smart Finanz AG, Eschborn
(Mitglied des Aufsichtsrats)

Die Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats zum Public-Corporate Governance Kodex des Bundes ist auf der Internetseite der Rentenbank öffentlich zugänglich.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind auf der Internetseite der Rentenbank sowie im Bundesanzeiger verfügbar. 


  1. Von den Honoraren der Abschlussprüfer für 2024 entfielen auf den Vorjahreszeitraum: 14,3 Tsd. Euro für Abschlussprüfungsleistungen.