Kurzportrait
Die Rentenbank wurde 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit gesetzlichem Förderauftrag errichtet. Den Grundstock unseres Eigenkapitals brachte die deutsche Land- und Forstwirtschaft auf. Die Bank ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie verfügt über eine ausdrückliche Garantie des Bundes. Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank sind per Gesetz ausgeschlossen. Zusätzlich trägt der Bund die Anstaltslast. Die Rentenbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Der Förderauftrag der Rentenbank ist ganzheitlich. Neben der Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette schließt er den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung nachwachsender Rohstoffe. Auch privates Engagement und öffentliche Investitionen im ländlichen Raum unterstützen wir. Besonderes Gewicht legen wir auf die Innovationsförderung. Sie reicht von der Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung junger agrarnaher Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und Produkte.
Unsere Förderinstrumente sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen, Programmkredite und Venture Capital Investments. Programmkredite werden über die Hausbanken (Genossenschaftsbanken, Sparkassen und private Banken) der Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer vergeben. Darüber hinaus refinanzieren wir Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Programmkredite können durch Zuschüsse oder Bürgschaftsübernahmen aus Haushaltsmitteln des Bundes kombiniert werden. Mit unseren Angeboten unterstützen wir schon heute eine an Klima-, Umwelt- und Tierschutzzielen ausgerichtete Wirtschaftsweise. Dies dient auch der Hebung der Potenziale in der Land- und Forstwirtschaft zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Um die neuen Geschäftsideen und -modelle im Agrarbereich zu fördern, investiert die Rentenbank in Venture Capital Spezialfonds. Diese Fonds finanzieren gezielt Start-ups aus den Bereichen AgTech und FoodTech und unterstützen deren Etablierung am Markt.
Unser Fördergeschäft refinanzieren wir an den Kapitalmärkten durch die Emission von Wertpapieren und die Aufnahme von Darlehen. Dabei bewerten Ratingagenturen die langfristigen Verbindlichkeiten der Rentenbank mit den jeweils höchsten Bonitätseinstufungen AAA bzw. Aaa.
Die Rentenbank unterliegt der Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Die Rechtsaufsicht obliegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Wir sind Mitglied des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VÖB) und der European Association of Public Banks (EAPB).